Wilke-Produkte auch im Landkreis Harburg
Todesfälle durch Listerienkeime

Thorsten Völker, Leiter des Veterinärdienstes (re.) - hier mit Fachbereichsleiter Reiner Kaminski - informiert über den Rückruf | Foto: Landkreis Harburg
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(mum). Der europa- und bundesweite Rückruf von Fleisch- und Wurstwaren der Firma Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH hat nun auch den Landkreis Harburg erreicht. Vergangene Woche hatte die nordhessische Firma sämtliche Fleisch- und Wurstwaren aus dem Handel zurückgerufen. Von einer Lieferung sind auch rund 150 Betriebe im Landkreis Harburg betroffen. "Der Veterinärdienst der Kreisverwaltung trat sofort in Aktion", so Landkreissprecher Bernhard Frosdorfer. Die örtlichen Veterinärbehörden hätten bei derartigen Produktrückrufen zu überwachen, dass betroffene Produkte aus dem Verkehr gezogen werden.  "Dabei stellte sich heraus, dass nicht alle betroffenen Betriebe im Landkreis Harburg vom Zwischenhändler über den Rückruf informiert worden waren." Der Veterinärdienst handelte schnell, kontaktierte die betroffenen Betriebe und forderte sie auf, die Produkte nicht mehr in Verkehr zu bringen, Informationen für Ihre Kunden zur Verfügung zu stellen und die Produkte aus dem Handel zu nehmen.
"Wir tun alles, um unsere Bürger vor den möglicherweise belasteten Produkten zu schützen", so Kreisrat Josef Nießen, der sich vom Leiter des Veterinärdiensts Thorsten Völker vor Ort über die getroffenen Maßnahmen informieren ließ. "Entscheidend ist es jetzt, dass die betroffenen Produkte aus dem Verkehr gezogen werden und die Betriebe umgehend ihre Kunden informieren." 
Grund des Rückrufes des kompletten Produktsortiments der Firma Wilke ist eine Belastung der Produkte, die an dem auf allen Verpackungen angebrachten Identitätskennzeichen "DE EV 203 EG" zu erkennen sind, mit dem Bakterium "Listeria monocytogenes", so genannten Listerienkeimen, die in Nordrhein-Westfalen und den Niederlanden zu zwei Todes- und mehreren Krankheitsfällen geführt haben sollen. Waren der Firma Wilke wurden jedoch auch in loser Form über den Lebensmitteleinzelhandel, zum Beispiel über Wursttheken und in Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen, in Umlauf gebracht.
Eine Listerien-Erkrankung äußert sich meist innerhalb von 14 Tagen nach der Infektion mit Durchfall und Fieber. Eine Erkrankung ist nicht zwangsläufig, insbesondere bei gesunden Menschen mit intakter Immunabwehr. Schwangere, Senioren und Menschen mit geschwächtem Immunsystem können jedoch auch schwerere Krankheitsverläufe mit Blutvergiftung oder Hirnhautentzündung erleiden. Bei Schwangeren kann, sogar ohne Symptome, das ungeborene Kind geschädigt werden.
Personen, die betroffene Produkte verzehrt haben könnten und Symptome aufweisen, sollten ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und ihren Arzt auf eine mögliche Listerien-Infektion hinweisen. Schwangere sollten sich auch ohne Symptome ärztlich beraten lassen. Verbraucher, die Fleisch- und Wurstprodukte erworben haben, sollten die Verpackung auf das Identitätskennzeichen überprüfen, die Produkte nicht verzehren und sich für eine Rückgabe/Rückerstattung an den betroffenen Betrieb wenden.
Weitere Informationen zum Produktrückruf finden sich auf dem gemeinsamen Informationsportal der Bundesländer und des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit unter https://www.lebensmittelwarnung.de.

Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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