Verstöße gegen 12-Uhr-Tankregelung
1.900 Verwarngelder gegen rund 250 Tankstellen
- Die Verstöße gegen die 12-Uhr-Tankregelung wurden geahndet
- Foto: Engina Kyurt
- hochgeladen von Axel-Holger Haase
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen hat rund 1.900 Verwarngelder zu jeweils 55 Euro für Verstöße gegen die 12-Uhr-Regelung an rund 250 Tankstellen verhängt. Es geht um Preiserhöhungen im Monat April, die nicht den Vorgaben des Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG) entsprechen. Die Bescheide wurden an die so genannten Preishoheitsinhaber – in der Regel Mineralölkonzerne oder auch freie Tankstellen – verschickt. Damit ahndet Niedersachsen als erstes Bundesland Verstöße gegen die 12-Uhr-Regelung.
Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne: „Mit den Verwarngeldern senden wir das klare Signal, dass Verstöße an den Tankstellen zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht akzeptiert werden. Niedersachsen handelt. Das ist auch erst der Anfang. Im nächsten Schritt werden wir jeden Verstoß aus dem Monat Mai mit einem Bußgeld belegen und behalten uns vor, diese Bußgelder in Zukunft weiter nach oben zu skalieren.“
Mit dem Kraftstoffpreisanpassungsgesetz (KPAnG), welches am 1.4.2026 in Kraft getreten ist, dürfen Tankstellen die Preise für Kraftstoffe nur einmal täglich um 12 Uhr erhöhen. Wer gegen diese Pflicht vorsätzlich oder fahrlässig verstößt, handelt nach dem KPAnG ordnungswidrig. Verstöße werden von der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt festgestellt und die entsprechenden Daten an die Länder übermittelt. Den Ländern fällt die Aufgabe zu, die Verstöße zu ahnden. Die von der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zur Verfügung gestellten Daten müssen von den Ländern zeitaufwendig aufbereitet und zur Abwicklung von Ordnungswidrigkeitenverfahren ergänzt werden.
Um zu einem handhabbaren Verfahren zu kommen, hat sich Niedersachsen für den ersten Geltungsmonat April dazu entschieden, Abweichungen von der 12-Uhr-Regelung am 1. und 2. April nicht zu sanktionieren, da umstellungsbedingte Probleme nicht ausgeschlossen werden können. Zudem werden Abweichungen im Zeitraum 11.59 Uhr bis 12.30 Uhr zunächst nicht geahndet.
„Niedersachsen arbeitet die Sanktionierung der Verstöße gegen 12-Uhr-Tankregelung schnell und so pragmatisch wie möglich ab. Gleichwohl habe ich drei klare Forderungen an die Bundesregierung in Sachen Tankregelung:
1. Wir fordern, dass eine zentrale Stelle beim Bund die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten übernimmt. Nur ein zentraler Vollzug durch den Bund ermöglicht einen umfassenden Überblick über die bundesweit agierenden Preishoheitsinhaber und ein einheitliches Vorgehen gegen die festgestellten Verstöße zu Lasten der Verbraucher.
2. Wir fordern außerdem, den Zeitpunkt der Preisanpassung alltagstauglich zu machen. Eine Festlegung auf die Mittagszeit benachteiligt insbesondere mittelständige Unternehmen und Berufstätige. Damit diese realistisch von den günstigeren Preisen profitieren können, sollte der Zeitpunkt auf 20 Uhr am Abend angepasst werden.
3. Wirtschaftsforschungsinstitute gehen leider davon aus, dass ein nicht unerheblicher Teil des Tankrabatts bei den Mineralölkonzernen geblieben ist. Wir brauchen daher einen Spritpreisdeckel als Obergrenze. In solchen außergewöhnlichen Sonderlagen wie aktuell muss der Staat eingreifen können, um Schaden von den Bürgern und der Wirtschaft abzuwenden. Wir müssen extreme Preisschwankungen verhindern. Der Bund muss ernsthaft prüfen, wie wir auch in Deutschland zu einer Preisobergrenze kommen können.“
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