Buchholz
Umkleidekabinen-Spanner nimmt Geldstrafe an
Es bleibt dabei! Ein 57-jähriger Versicherungsmakler aus Buchholz muss wegen "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen" eine Geldstrafe von 14.400 Euro zahlen - oder alternativ 180 Tage ins Gefängnis. Die Widerspruchsfrist gegen den von der Staatsanwaltschaft Stade erlassenen Strafbefehl ist verstrichen, das Urteil ist damit rechtskräftig. Wenn die Geldstrafe bezahlt ist, ist das Verfahren beendet, sodass den Opfern eine umfangreiche Aussage vor Gericht erspart bleibt.
Der 57-Jährige hatte mit als Bewegungsmelder getarnten Kameras in Buchholz und Hollenstedt Sportlerinnen in den Umkleidekabinen und Duschen gefilmt.
Der Spannerskandal sorgte im September 2021 bundesweit für Aufsehen: Vor dem Spiel des damaligen Handball-Erstligisten Handball-Luchse Buchholz 08-Rosengarten gegen Bietigheim hatten Spielerinnen der "Luchse" in der Umkleidekabine mehrere Kameras gefunden.
Der Beschuldigte hatte stets seine Unschuld beteuert. Allerdings hatte die Polizei seinerzeit bei einer Hausdurchsuchung umfangreiches Beweismaterial sichergestellt.
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