Verkehr in Nordostniedersachsen
Warnstreik im öffentlichen Dienst: Winterdienst am 3. und 4. Februar eingeschränkt

Trotz des angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Dienst soll der Winterdienst in der Region über Notdienstvereinbarungen sichergestellt werden | Foto: KI-generiert
  • Trotz des angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Dienst soll der Winterdienst in der Region über Notdienstvereinbarungen sichergestellt werden
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Warnstreik: Einschränkungen im Straßenbetriebs- und Winterdienst möglich

Aufgrund eines angekündigten Warnstreiks im öffentlichen Dienst der Länder kann es am Dienstag, 3. Februar, und Mittwoch, 4. Februar 2026, zu Einschränkungen im Straßenbetriebsdienst auf Bundes- und Landesstraßen kommen. Betroffen sind die Landkreise Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Harburg und Uelzen.

Wie die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr mitteilt, ist auch der Winterdienst vom Streik betroffen. Am 3. Februar 2026 treten Einschränkungen vor allem auf den Bundes- und Landesstraßen im Landkreis Uelzen auf.

Winterdienst grundsätzlich gesichert – Verzögerungen möglich

Durch bestehende Notdienstvereinbarungen mit den Gewerkschaften ist sichergestellt, dass der Winterdienst grundsätzlich durchgeführt wird. Dieser wird von Fremdunternehmen übernommen, die nicht vom Streik betroffen sind. Dennoch kann es in einzelnen Bereichen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.

Verkehrsteilnehmende sollen Vorsicht walten lassen

Insbesondere bei winterlichen Witterungsverhältnissen müssen Verkehrsteilnehmende mit Beeinträchtigungen rechnen. Die Landesbehörde bittet darum, vorausschauend und rücksichtsvoll zu fahren sowie für Fahrten mehr Zeit einzuplanen.

Häufige Fragen zu den Einschränkungen im Straßen- und Winterdienst

Wann findet der Warnstreik statt?
Der Warnstreik ist für Dienstag, 3. Februar, und Mittwoch, 4. Februar 2026 angekündigt.

Welche Regionen sind betroffen?
Betroffen sind die Landkreise Lüneburg, Lüchow-Dannenberg, Harburg und Uelzen.

Ist der Winterdienst vom Streik betroffen?
Ja, der Winterdienst ist betroffen, wird jedoch über Notdienstvereinbarungen grundsätzlich sichergestellt.

Wer führt den Winterdienst während des Streiks durch?
Der Winterdienst wird von Fremdunternehmen übernommen, die nicht vom Streik betroffen sind.

Womit müssen Verkehrsteilnehmende rechnen?
Es kann zu Verzögerungen kommen, insbesondere bei winterlicher Witterung. Mehr Fahrzeit sollte eingeplant werden.

Redakteur:

Tina Lüecke aus Buchholz

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