Briefe der Stadtwerke an die Verbraucher
Gaspreise steigen zum 1. Januar an

Auch die Stadtwerke Buchholz erhöhen ihre Gas- und Strompreise | Foto: Helms
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(os/ce/nw). In dieser Woche bekamen die Gaskunden Post der Buchholzer Stadtwerke. Darin informiert Vertriebsleiter Jan Bauer über die Erhöhung der Preise zum 1. Januar auf 7,56 Cent pro Kilowattstunde anstatt bisher 5,65 Cent - ein Plus von etwa 27 Prozent. Eine vierköpfige Familie mit einem Verbrauch von 24.000 Kilowattstunden Gas zahlt künftig 458,40 Euro pro Jahr mehr.
Auch der Strom wird teurer. Kunden mit dem Angebot "Grün-Strom" zahlen künftig 29,37 Cent pro Kilowattstunde und damit 2,38 Euro mehr als bisher. Zudem steigt der verbrauchsunabhängige Grundpreis von derzeit 79,50 Euro auf 141,38 Euro pro Jahr.
Die Preiserhöhung kommt angesichts der erheblichen Preissteigerungen in den vergangenen Monaten an den weltweiten Börsen für Strom und Gas nicht überraschend. Bauer hatte bereits vor vier Wochen im WOCHENBLATT auf die hohen Beschaffungskosten aufmerksam gemacht. "Für die deutschen Energieversorgungsunternehmen haben sich die Einkaufspreise vervierfacht, was Neukalkulationen der Strom- und Gas-Tarife für die Verbraucher unumgänglich macht", betonen Stadtwerke-Geschäftsführer Dr. Christian Kuhse und Bauer in einer aktuellen Pressemitteilung. Sie verdeutlichen noch einmal die auslösenden Faktoren für die gestiegenen Preise:
Die Weltwirtschaft erholt sich von den Folgen der Corona-Pandemie, was zu einem erhöhten Energiebedarf führt. Große Volkswirtschaften wie China decken sich mit Kohle und Gas ein. Da fossile Energieträger auch zur Stromerzeugung genutzt werden, steigt der Strompreis an den Börsen – in Deutschland seit Januar um rund 140 Prozent.
Bei Gas kommt es durch Pipeline-Arbeiten, schrumpfende Vorräte und internationale Konflikte zu Lieferengpässen, die den Preis zusätzlich treiben.
Schwache Winde und weniger Sonnenschein in 2021 führten zu einem Rückgang der Erzeugung von erneuerbaren Energien, was durch den Einsatz fossiler Energieträger ausgeglichen werden muss.
Auch die Kosten der Energiewende mit Zertifikaten für klimaschädliche Abgase und CO₂-Steuer sind gestiegen. Die erdölproduzierenden Länder sind bisher nicht bereit, mit einer Erhöhung der Fördermenge den Preisanstieg zu bremsen.
Die Buchholzer Stadtwerke konnten wegen ihrer vorausschauenden Einkaufspolitik der vergangenen Monate die notwendigen Preisanpassungen für ihre Kunden deckeln, betonten Kuhse und Bauer. Gängige Vergleichsportale zeigten die günstige Position der Buchholzer Stadtwerke.
„Kunden der Buchholzer Stadtwerke“, so Dr. Christian Kuhse und Jan Bauer, „können sich weiterhin auf ein Höchstmaß an Versorgungsstabilität und fairer Preisgestaltung ihres Energielieferanten verlassen.“ Mit dem Online-Kundenportal Buchholz Plus biete sich ihnen dazu die Möglichkeit, exklusive Preisvorteile in Anspruch zu nehmen – wie z.B. eine Ladestrom-Flatrate für Stadtwerke Ladesäulen, eine 24/7-Handwerker-Nothilfe fürs Zuhause sowie Serviceleistungen für den Glasfaseranschluss. Auch eine Anpassung der monatlichen Abschläge für Strom und Gas können Kunden selbständig ausführen, um eine Nachzahlung am Jahresende zu vermeiden.
• Bei den Stadtwerken Winsen wurde laut ihrem Marketing- und Vertriebsleiter Markus Laudahn bereits am 1. Oktober dieses Jahres eine Preisanpassung für Kunden in der Grundversorgung vorgenommen. Bei Kunden mit Laufzeitprodukten folgt die Preiserhöhung zum 1. Januar 2022. "Wer beispielsweise den Tarif 'LuheGas City' gebucht hat und etwa 15.000 kWh/Jahr verbraucht, zahlt dann pro Jahr 414 Euro mehr, das sind knapp 40 Euro im Monat", so Laudahn gegenüber dem WOCHENBLATT.


Bekanntmachung der Stadtwerke Buchholz i.d.N. GmbH


Buchholz in der Nordheide, gültig ab 20.12 2021
Stadtwerke Buchholz i. d. N. GmbH
Maurerstraße 10, 21244 Bucholz i. d. N.
Tel. 04181 / 208-0 | mail@buchholz-stw.de
www.buchholz-stadtwerke.de

Preise für die Grund- und Ersatzversorgung
Änderung der Strompreise

Ab dem 20.12.2021 gelten im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Buchholz i.d.N. GmbH für neu abgeschlossene Grund- und Ersatzversorgungsverhältnisse folgende Arbeitspreise und Grundpreise:
Preise siehe beigefügte Abbildung
Die Belieferung im Rahmen der gesetzlichen Grund- und Ersatzversorgung (für Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden) erfolgt zu den Preisen des Tarifs Buchholz Basis-Strom. In den Nettopreisen sind die Stromsteuer nach § 3 Stromsteuergesetz, die Konzessionsabgabe nach Maßgabe § 4 Absatz 1 und 2 der Konzessionsabgaben- verordnung, die Umlagen und Aufschläge nach § 60 Absatz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, $ 26 des Kraft-WärmeKopplungsgesetzes, § 19 Absatz 2 der Stromnetzentgeltverordnung, § 17f Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes und § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten, die Netzentgelte und die Entgelte der Betreiber von Energieversorgungsnetzen für den Messstellenbetrieb und die Messung in der jeweils geltenden Fassung enthalten. Die Bruttopreise enthalten die Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. Grundpreis je Zähler und Jahr Arbeitspreis je kWh.
Die Belieferung von Nicht-Haushaltskunden mit Strom bzw. Erdgas erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Ersatzversorgung im Sinne des § 38 EnWG. NichtHaushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen und einen Jahresverbrauch von über 10.000 kWh haben.
Preise siehe beigefügte Abbildung

Auch die Stadtwerke Buchholz erhöhen ihre Gas- und Strompreise | Foto: Helms
Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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