Holm-Seppensen: Parkdauererfassung anhand des Kennzeichens
Kamera statt Parkscheibe auf dem REWE-Parkplatz

Ralf Lorenz, Marktleiter des REWE-Markts in Holm-Seppensen, möchte mit der neuen Parkerfassung den Fremdparkern entgegen wirken und so wieder genug Parkplätze für seine Kunden schaffen. Sollte ein Kunde einen Strafzettel erhalten, weil er mal eine halbe Stunde zu viel geparkt hat, kann er sofort das Gespräch suchen und den Strafzettel im REWE-Markt stornieren lassen. | Foto: sv
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sv. Holm-Seppensen. Kunden des REWE-Markts in Holm-Seppensen können seit Kurzem ohne lästige Parkscheibe auf dem REWE-Parkplatz parken. Die (schon immer geltende) 90-minütige Parkdauer wird nun mithilfe der Kennzeichenerkennung beim Ein- und Ausfahren durch eine Kamera erfasst.

Mit diesen gut sichtbaren Schildern wird auf die neue Parkzeitmessung auf dem REWE-Parkplatz hingewiesen. So brauchen Kunden keine Parkscheibe mehr und Fremdparker bekommen eine Rechnung für das Blockieren der Kundenparkplätze | Foto: sv
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Damit geht Marktleiter Ralf Lorenz gezielt gegen die Fremdparker vor, die die Kundenparkplätze den ganzen Tag lang blockieren und so gerade am Wochenende vielen Kunden die Parkplätze wegnehmen. "Bisher hatten wir versucht, mit Schildern und durch gezieltes Ansprechen der Leute gegen die Fremdparker vorzugehen", erklärt Lorenz. "Das sind vor allem Mitarbeiter anderer Unternehmen und Mieter aus der Umgebung. Aber eine Verteilung von Strafzetteln ist einfach zu viel Personal- und Zeitaufwand."

Ralf Lorenz, Marktleiter des REWE-Markts in Holm-Seppensen, möchte mit der neuen Parkerfassung den Fremdparkern entgegen wirken und so wieder genug Parkplätze für seine Kunden schaffen. Sollte ein Kunde einen Strafzettel erhalten, weil er mal eine halbe Stunde zu viel geparkt hat, kann er sofort das Gespräch suchen und den Strafzettel im REWE-Markt stornieren lassen. | Foto: sv
  • Ralf Lorenz, Marktleiter des REWE-Markts in Holm-Seppensen, möchte mit der neuen Parkerfassung den Fremdparkern entgegen wirken und so wieder genug Parkplätze für seine Kunden schaffen. Sollte ein Kunde einen Strafzettel erhalten, weil er mal eine halbe Stunde zu viel geparkt hat, kann er sofort das Gespräch suchen und den Strafzettel im REWE-Markt stornieren lassen.
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Die Überschreitung der Höchstparkdauer erfasst nun das System - dann drohen Fremdparkern mindestens 20 Euro. Für Kunden gelte das allerdings nicht. "Stornierungen können natürlich immer vorgenommen werden", versichert Lorenz. "Wenn der mit dem Einkauf verbundene Friseurtermin mal eine halbe Stunde länger gedauert hat, können Kunden uns gerne immer ansprechen, dann wird der Strafzettel selbstverständlich storniert."

Hoch thront die Kamera zur Erfassung der Kennzeichen über dem Parkplatz. Sie zeichnet keine Video- und Audioaufnahmen auf, sondern wird nur bei der Ein- und Ausfahrt von Fahrzeugen aktiv. Alle nicht relevanten Bereiche - dazu zählen auch der Fahrer und Mitfahrer - sind geschwärzt | Foto: sv
  • Hoch thront die Kamera zur Erfassung der Kennzeichen über dem Parkplatz. Sie zeichnet keine Video- und Audioaufnahmen auf, sondern wird nur bei der Ein- und Ausfahrt von Fahrzeugen aktiv. Alle nicht relevanten Bereiche - dazu zählen auch der Fahrer und Mitfahrer - sind geschwärzt
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Das System kommt von dem Münchener Untenehmen ParkDepot. Wie die Parkerkennung funktioniert, erklärt Sabrina Gheysen aus dem Sales-Department von ParkDepot: "Die dem System zugrunde liegende Software ist auf das Erkennen von Kfz-Kennzeichen spezialisiert. Das System wird aktiv und erfasst ein Bild der Front- bzw. Heckpartie wenn ein Kfz ein- beziehungsweise ausfährt (inkl. Kfz-Kennzeichen). Der nicht zur Erkennung des Kennzeichens erforderliche umliegende Bildbereich wird automatisch geschwärzt. Weder der Fahrer noch Mitfahrer sind auf dem Bild zu erkennen. Der Detektionsbereich des Kennzeichenscanners liegt auf dem Privatparkplatz - der öffentliche Bereich ist durch dauerhafte Filter ausgeblendet. Es findet keine laufende Videoüberwachung durch Speicherung oder Verarbeitung von Videostreams statt."
Bei regelkonformen Parkvorgängen werden die Daten innerhalb von 48 Stunden wieder gelöscht, versichert Gheysen. Bei Fremdparkern finden die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen Anwendung.

Redakteur:

Svenja Adamski aus Buchholz

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