Geplantes Gewerbegebiet Dibbersen
Wäre Verwirklichung rechtswidrig?
- Wo jetzt noch Wiesen und Felder sind, soll ein großes Gewerbegebiet für Dibbersen direkt an der Ortsgrenze zu Nenndorf entstehen.
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"Das von der Stadt Buchholz geplante neue Gewerbegebiet in Dibbersen direkt an der Ortsgrenze zu Nenndorf wäre rechtswidrig, weil es gegen die für den Landkreis Harburg und demzufolge auch für die Stadt Buchholz geltende Raumordnungssatzung verstoßen würde", erklärt Bernd Wenzel vom Verein Naturfreunde Nordheide. Diese gibt für die Festlegung von Gebieten für Wohn- und Arbeitsstätten vor, dass ein Zusammenwachsen von Ortschaften vermieden werden soll. Zu diesem Zweck wurden in der Satzung bestimmte Ziele der Raumordnung festgelegt. Diese Ziele der Raumordnung sind endgültig abgewogen, entziehen sich also jeglicher neuer Abwägung. Zu diesen Zielen gehören unter anderem, dass in ländlichen Teilräumen Verstädterungs- und Zersiedlungstendenzen zu vermeiden seien, der Gestaltung von Siedlungsrändern besondere Beachtung zu schenken oder eine Siedlungsentwicklung vorrangig auf den zentralen Ort auszurichten sei.
"Ein neues Gewerbegebiet in Dibbersen an der Ortsgrenze zu Nenndorf würde gegen alle diese Rechtsnormen verstoßen", so Wenzel weiter. "Die noch bestehende restliche Landschaft würde zersiedelt, Dibbersen und Nenndorf würden Zusammenwachsen, das vorgesehene Gebiet ist nicht der zentrale Buchholzer Ort sondern Außenbereich und es handelt sich nicht um eine Dibberser Eigenentwicklung, vielmehr würde dem Ort Dibbersen das neue Gewerbegebiet übergestülpt."
"Die Stadt Buchholz wird aufgefordert, endlich zu begreifen, dass Rechtsnormen eingehalten werden müssen! Der Satzungsgeber, das Landkreis-Parlament, hat uns mit seiner Raumordnungs-Satzung aufgefordert, unsere Landschaft, in der wir leben, und in der unsere Kinder und Enkel auch noch leben wollen, angemessen zu schützen!" so Bernd Wenzel.
Redakteur:Stefanie Hansen aus Tostedt |
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