Großes WOCHENBLATT-Interview
Kreiswahlleiter der Landkreise Harburg und Stade über die Bundestagswahl
- Kreiswahlleiterin im Landkreis Harburg: Kreisrätin Annerose Tiedt
- Foto: pm
- hochgeladen von Christoph Ehlermann
Mit Spannung wird die Bundestagswahl am 23. Februar erwartet. Deutschlandweit sind rund 59 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, ihr Votum zur Bildung der künftigen Regierung abzugeben. Im Landkreis Stade können 130.036 Personen den Urnengang antreten oder ihre Stimme per Briefwahl abgeben, im Kreis Harburg sind es etwa 202.000 Wähler. WOCHENBLATT-Redakteur Christoph Ehlermann sprach mit den Kreiswahlleitern der Kreise Stade und Harburg, Thorsten Heinze (60) und Annerose Tiedt (53), über deren Aufgaben, die Arbeitsabläufe in den Wahllokalen und die Wahlbeteiligung.
WOCHENBLATT: Herr Heinze, Frau Tiedt, welche Aufgaben haben Sie als Kreiswahlleiter?
Thorsten Heinze und Annerose Tiedt: Wir tragen die Verantwortung für den korrekten Ablauf der Wahl in den jeweiligen Wahlkreisen. Neben administrativen Aufgaben sind die Kreiswahlleiter unter anderem zuständig für
- Bildung des Kreiswahlausschusses und Einnahme des Vorsitzes
- Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen sowie die Entgegennahme und Vorprüfung der Vorschläge einschließlich etwaiger Unterstützungsunterschriften
- Bekanntmachung der vom Wahlausschuss zugelassenen Kreiswahlvorschläge
- Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Wahlkreis und Mitteilung an den Landeswahlleiter
- Vorbereitung der endgültigen Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlkreis durch den Kreiswahlausschuss
- Benachrichtigung des im Wahlkreis gewählten Bewerbers und Verständigung der zuständigen Stellen über die Annahme oder Ablehnung der Wahl durch den Gewählten sowie
- Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis.
Hinzu kommen die Beschaffung der Stimmzettel, Bildung der Briefwahlvorstände, Kontrolle des Eingangs der Wahlbriefe und die Übernahme des Briefwahl-Ergebnisses in das Wahlergebnis des Wahlkreises.
WOCHENBLATT: Wie läuft die Arbeit in den Wahllokalen ab?
Heinze: Zuständig für die Organisation in den Wahllokalen sind die Kommunen. Die Stimmabgabe zur Bundestagswahl erfolgt am Wahlsonntag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr in den kommunalen Wahllokalen, die von den ehrenamtlichen Mitgliedern der Wahlvorstände besetzt sind.
WOCHENBLATT: Wie sieht deren Tätigkeit aus?
Heinze: Sie geben die Stimmzettel aus, achten auf die Wahrung der Geheimhaltung und den störungsfreien Ablauf der Wahl im Wahllokal und zählen nach dessen Schließung die abgegebenen Stimmen. Wählen kann, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Hat man die Benachrichtigung vergessen, muss der Ausweis vorgelegt werden. Gewählt wird ausschließlich in der Wahlkabine.
Tiedt: In der Praxis wird es in den Wahllokalen meist so gehandhabt, dass die Wählerin oder der Wähler gleich zu Beginn die Wahlbenachrichtigungskarte abgibt oder den Personalausweis vorzeigt. Die Person wird im Wählerverzeichnis gesucht und abgehakt. Anschließend wird der Stimmzettel ausgehändigt, der Wähler oder die Wählerin begibt sich in die Wahlkabine, wo übrigens weder fotografiert noch gefilmt werden darf, macht das Kreuz an der entsprechenden Stelle, faltet den Stimmzettel und legt diesen dann unter Aufsicht in die Wahlurne.
WOCHENBLATT: Wie geht es nach der Schließung der Wahllokale weiter?
Heinze: Sofort um 18 Uhr öffnet der Wahlvorstand im Lokal die Urne mit den Stimmzetteln. Er stellt die Zahl der abgegebenen Stimmzettel fest und gleicht das Zählergebnis mit den Stimmabgabevermerken im Wählerverzeichnis und den Wahlscheinen ab. Anschließend werden die Stimmzettel in verschiedenen Arbeitsgängen je nach Stimmabgabe bei der Erst- und Zweitstimme sortiert und gezählt. Dabei werden auch die ungültigen Stimmen festgehalten. Auf welche Weise und in welcher Reihenfolge dies stattzufinden hat, ist in der Bundeswahlordnung vorgegeben. Die Stimmauszählung ist öffentlich. Durch die Briefwahl kann die Stimme schon vorher abgegeben werden.
Tiedt: Die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die an der Auszählung beteiligt sind, halten sich dabei an ganz genaue Vorgaben und standardisierte Abläufe.
WOCHENBLATT: Wie läuft die Briefwahl ab?
Heinze: Die Briefwahlunterlagen können erst nach der endgültigen Zulassung der Wahlvorschläge gedruckt, ausgegeben und versandt werden. Das ist voraussichtlich erst ab dem 10. Februar der Fall. Bitte daher insbesondere bei dieser Wahl auf die Postlaufzeiten achten. Eine Abgabe des Wahlbriefes bei den Kommunen ist ebenfalls möglich. Weitere Informationen hierzu gibt es in den jeweiligen Rathäusern. Die Briefwahlstimmen werden durch die Briefwahlvorstände, die der Landkreis Stade für den Wahlbezirk 30 – Stade I/Rotenburg II – gebildet hat, ebenfalls in öffentlicher Sitzung nach dem dargestellten Ablauf gezählt. Dabei wird der Brief mit dem Stimmzettel erst nach 18 Uhr geöffnet.
WOCHENBLATT: Wie wird das Wahlergebnis der Kommunen nach der Auszählung aller Stimmen bekanntgemacht?
Heinze und Tiedt: Die Gemeinde sammelt alle Ergebnisse ihrer Wahlbezirke, fasst sie zusammen und meldet das Ergebnis dem Kreiswahlleiter. Dieser ermittelt das vorläufige Ergebnis im Wahlkreis samt den Stimmen aus der Briefwahl und meldet es an die Landeswahlleitung. Er gibt dabei an, welche Bewerberinnen und Bewerber des Wahlkreises als gewählt gelten können. Die Landeswahlleitung meldet der Bundeswahlleitung sofort nach Eingang fortlaufend die Ergebnisse der Wahlkreise weiter.
WOCHENBLATT: Wie hoch war die Wahlbeteiligung bei der vorigen Bundestagswahl 2021?
Heinze: Im Landkreis Stade lag die Beteiligung bei 76,5 Prozent.
Tiedt: Die Wahlbeteiligung im Landkreis Harburg liegt erfreulicherweise traditionell hoch. Mit 80,1 Prozent waren wir bei der Bundestagswahl 2021 - wie auch schon 2017 - Spitzenreiter in Niedersachsen. Hier lag der Schnitt 2021 bei 74,8 Prozent, bundesweit bei 76,6 Prozent.
Eine Prognose für die nun anstehende Wahl zu treffen, ist schwierig. Aufgrund der kürzeren Vorbereitung und damit auch verkürzten Fristen für die Briefwahl bei einer gleichzeitig steigenden Briefwahlquote bleibt zu hoffen, dass sich erneut möglichst viele Menschen an der Wahl beteiligen und damit nicht nur ihrem politischen Willen Ausdruck verleihen, sondern auch einen aktiven Beitrag zur Demokratie leisten.
WOCHENBLATT: Frau Tiedt, Herr Heinze, vielen Dank für das Gespräch.
Redakteur:Christoph Ehlermann aus Salzhausen |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.