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Seit 1. Juli neues Gesetz
Rücknahmepflicht von Einweg-E-Zigaretten

E-Zigaretten müssen seit 1. Juli vom Handel zurückgenommen und fachgerecht entsorgt werden | Foto: Abdullah Asad
  • E-Zigaretten müssen seit 1. Juli vom Handel zurückgenommen und fachgerecht entsorgt werden
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Ab 1. Juli sind auch Kioske, Tankstellen und andere kleinere Verkaufsstellen von E-Zigaretten verpflichtet, alte Geräte zurückzunehmen. Für Verbraucher wird es einfacher, leere Einweg-E-Zigaretten sicher zu entsorgen. Seit dem 1. Juli gilt in Deutschland eine uneingeschränkte Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten. Das bedeutet: Verbraucher können leere Einweg-E-Zigaretten überall dort zurückgeben, wo es sie zu kaufen gibt. Für kleine Verkaufsstellen gibt es keine Ausnahmen mehr. Die Rücknahmepflicht gilt für alle Unternehmen, die E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer verkaufen. Dazu zählen zum Beispiel Vape Shops, Kioske und Tankstellen. Man kann alte E-Zigaretten auch an Orten zurückgeben, wo sie nicht gekauft wurden – und muss dort auch nichts kaufen.

Umwelt- und Verbraucherschutzministerin Hanka Mittelstädt (Brandenburg): „Einweg-E-Zigaretten sind nicht nur ein erhebliches Umweltproblem, sondern auch ein konkretes Sicherheitsrisiko. Sie enthalten wertvolle Rohstoffe wie Lithium, die bei unsachgemäßer Entsorgung verloren gehen. Gelangen sie in den Restmüll, kann es in Entsorgungsanlagen zu gefährlichen Bränden kommen, bei denen giftige Gase freigesetzt werden. Die wiederkehrenden Brände belasten die Entsorgungswirtschaft seit Jahren erheblich und gefährden Beschäftigte. Werden sie achtlos in der Umwelt entsorgt, gelangen Schadstoffe in Böden und Gewässer. Die uneingeschränkte Rücknahmepflicht macht es für Verbraucherinnen und Verbraucher leichter, die Geräte fachgerecht zu entsorgen. Diese Regelung ist aber nur ein Zwischenschritt. Wir setzen uns weiter für ein schnelles Verbot dieser Wegwerfprodukte ein.“

Eine schlechte Umweltbilanz

Einweg-E-Zigaretten gehören zu den Elektro- und Elektronikgeräten. Sie weisen eine besonders schlechte Umweltbilanz auf. Weder Batterie noch Flüssigkeit lassen sich austauschen. Dadurch werden sie zu kurzlebigen Wegwerfprodukten, die aus umweltpolitischer Sicht eine erhebliche Ressourcenverschwendung darstellen. Zudem zeigt die Praxis, dass Einweg-E-Zigaretten als Elektrogeräte häufig nicht fachgerecht entsorgt werden. Vor diesem Hintergrund setzt sich Hanka Mittelstädt für ein schnelles Verbot von Einweg-E-Zigaretten ein. Bei der Umweltministerkonferenz am 8. Mai haben Brandenburg und Nordrhein-Westfalen gemeinsam den Antrag „Angekündigtes Verbot von Einweg-E-Zigaretten zeitnah umsetzen“ eingebracht. Auch bei der Verbraucherschutzministerkonferenz am 19. Juni in Potsdam waren elektronische Einweg-Zigaretten ein Thema; die Länder begrüßen ausdrücklich, dass die Bundesregierung ein generelles Verbot von Einweg-E-Zigaretten angekündigt hat, und bitten um eine zügige Umsetzung eines entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens.

Der Bundesrat hat sich bereits mehrfach für ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten ausgesprochen. Die Bundesregierung hat sich in einer Protokollerklärung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes bereit erklärt, ein entsprechendes Verbot auf den Weg zu bringen. Bislang ist jedoch unklar, in welchem Gesetz diese Regelung verankert wird und wann ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden soll.

Besondere Entsorgung

Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte einer gesonderten Entsorgung zuzuführen. Mit den Abgabemöglichkeiten bei Wertstoffhöfen sowie Elektrofachmärkten oder größeren Lebensmittelgeschäften bestanden bereits verbraucherfreundliche Möglichkeiten für eine ordnungsgemäße Entsorgung von Altgeräten. Altgeräte, welche ordnungsgemäß von den Verbraucherinnen und Verbrauchern entsorgt werden, können so dem Recycling zugeführt werden. Hierbei können wertvolle Ressourcen zurückgewonnen und zur Herstellung neuer Produkte verwendet werden. Problematisch für den Ressourcenschutz sind jedoch solche Elektro- und Elektronikgeräte, die sich lediglich für eine kurze Zeit nutzen lassen. Dies ist zum Beispiel bei Einweg-E-Zigaretten der Fall.

Bei Verstößen gegen die Rücknahmepflicht müssen Verkaufsstellen mit Anordnungen sowie Zwangsgeldern bei wiederholtem Verstoß rechnen. Zuständig für den Vollzug des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) ist im Land Brandenburg das Landesamt für Umwelt.

Neue Regeln verbessern die Entsorgung von alten Elektrogeräten und mindern das Brandrisiko durch Batterien

Am 1. Januar 2026 trat bereits die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Kraft. Kunden werden es dann noch leichter haben, alte Elektrogeräte zurückzugeben. Daher muss der Handel laut Gesetz künftig deutlicher und einheitlich über die Rückgabe in seinen Filialen informieren. Hierfür ist im Eingangsbereich das bundeseinheitliche Sammelstellenlogo aufzuhängen. Die Gesetzesnovelle wird auch den Schutz vor Bränden durch falsch entsorgte Elektrogeräte mit Batterien an Wertstoffhöfen verbessern. 

Bundesumweltminister Carsten Schneider: "Alte Einweg-E-Zigaretten gehören nicht in den Restmüll. Wenn sie sich dort in Folge von Beschädigungen selbst entzünden, werden sie schnell zur Gefahr für Menschen, aber auch für Entsorgungsfahrzeuge und die Entsorgungsanlagen. Auch dürfen wir die Rohstoffe, die in diesen Elektrogeräten stecken, nicht verlieren. Daher müssen künftig alle Vape-Shops und Dampfer-Läden ausgediente Geräte zurücknehmen und dem Recycling zur Verfügung stellen."

Rund 200 Millionen ausgedienter Handys und Smartphones schlummern laut Bitkom ungenutzt in privaten Haushalten und werden nicht entsorgt. Um diesen Schatz aus wertvollen Rohstoffen zu heben und diese einem hochwertigen Recycling zuzuführen, will das Bundesumweltministerium Kundinnen und Kunden die Rückgabe von ausgedienten Elektrogeräten einfacher machen.

Einheitliche Kennzeichen von Sammelstellen

Die Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) sieht vor, dass Sammelstellen in den Geschäften künftig mit einem bundeseinheitlichen Sammelstellenlogo gekennzeichnet werden. So sollen Kundinnen und Kunden leichter Rückgabemöglichkeiten erkennen und alltagsnah nutzen können. Zudem werden Kundinnen und Kunden künftig schon am Ladenregal durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne darüber informiert, dass sie ein Elektrogerät kaufen, das nach der Gebrauchsphase getrennt zu entsorgen ist. Durch die Verbesserung der Information sollen mehr alte Elektrogeräte dem Recycling zugeführt werden.

Brandrisiko durch Lithium-Batterien verringern

Mit der Gesetzesnovelle will die Bundesregierung vor allem Brandrisiken minimieren, die durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien aus alten Elektrogeräten verursacht werden. Lithium-Batterien sind in immer mehr Elektrogeräten enthalten und teilweise fest verbaut. Für die Entsorgungswirtschaft birgt das bei der Sammlung und Behandlung von Elektroaltgeräten erhebliche Gefahrenpotenziale: Brände, die durch beschädigte oder falsch entsorgte Lithium-Batterien entstehen, können, zum Stillstand von Anlagen und bei gehäuftem Auftreten sogar zu Entsorgungsengpässen führen.

Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass bei der Sammlung Elektro-Altgeräte künftig ausschließlich durch geschultes Personal des Wertstoffhofs in die Sammelbehältnisse einsortiert werden. Mit der neuen Vorgabe wird sichergestellt, dass Batterien aus abgegebenen Elektrogeräten – sofern möglich – entfernt und diese Batterien gesondert entsorgt werden. Dadurch sinkt das Risiko einer Beschädigung der Batterie und damit auch das Brandrisiko.

E-Zigaretten können genauso wie alle anderen kleinen Elektro-Altgeräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern bei Wertstoffhöfen, kommunalen Sammelstellen und auch im Lebensmitteleinzelhandel kostenlos abgegeben werden. Alles, was größer als 25 Zentimeter ist, soll zum Wertstoffhof, beziehungsweise kann nur dann im Lebensmitteleinzelhandel abgegeben werden, wenn dort ein vergleichbares Produkt gekauft wird.

Redakteur:

Axel-Holger Haase aus Buchholz

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