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AfD mit verfrühter Werbung
Wahlplakate sorgen für Ärger

Schon am frühen Freitagmorgen hingen die Wahlplakate der AfD - zu früh und ohne Genehmigung | Foto: sh
  • Schon am frühen Freitagmorgen hingen die Wahlplakate der AfD - zu früh und ohne Genehmigung
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Wahlkampf hat Regeln. Egal ob in einem kleinen Dorf, in Städten oder Bundesweit. Zu den Regeln gehören auch klare Ansagen, wann Wahlplakate hängen dürfen - um zu verhindern dass schon ein halbes Jahr vor der Wahl alles plakatiert ist.
In Buchholz ist es so, dass zwei Monate vor der Wahl die Plakate aufgehängt werden dürfen. Das wäre in diesem Jahr Montag, der 13. Juli. Da aber die meisten Wahlhelfer ehrenamtlich tätig sind und in der Woche einer Arbeit nachgehen, wird die Frist in diesem Jahr auf Sonntag, 12. Juli, vorverlegt. Ab diesem Tag dürfen Parteien oder Bürgermeisterkandidaten ihre Plakate aufhängen.
Die AfD in Buchholz mit ihrem Bürgermeisterkandidaten Max Ostermeier sah das offenbar nicht so eng und hängte ihrerseits die Plakate bereits am Freitag, 10. Juli auf. Ein Schelm der auf die Idee kommen könnte, dass der Beginn des Schützenfestivals an ebendiesem Freitag etwas damit zu tun haben könnte.
Da sich auch die AfD an Regeln und Gesetze halten muss, haben die Buchholzer Kommunalbetriebe die Plakate wieder abgehängt. 
"Es stimmt, dass die AfD unerlaubterweise bereits Wahlplakate aufgehängt hat. Die AfD hat erstens nicht einmal die Erlaubnis eingeholt, Wahlplakate aufhängen zu dürfen. Zweitens hat der Wahlausschuss festgelegt, dass erst ab Sonntag, 12. Juli, Wahlplakate aufgehängt werden dürfen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalbetriebs werden am heutigen Freitag (10. Juli, Anm. d. Red.) die AfD-Plakate entfernen", erklärt Buchholz' Pressesprecher Oliver Sander.

Redakteur:

Stefanie Hansen aus Tostedt

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