Keine Böller im Stadtzentrum
Feuerwerksverbotszonen in der Buchholzer Innenstadt

In der Buchholzer Innenstadt ist das Zünden von Feuerwerkskörpern untersagt  | Foto: Helms
  • In der Buchholzer Innenstadt ist das Zünden von Feuerwerkskörpern untersagt
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lm. Buchholz. Auch wenn der Verkauf von Feuerwerkskörpern zum kommenden Jahreswechsel wie bereits im vergangenen Jahr verboten ist, das Abbrennen von Altbeständen bleibt gestattet.
Dafür hat der Landkreis Harburg allerdings sogenannte Feuerwerksverbotszonen in Abstimmung mit der Stadt Buchholz und der Polizei eingerichtet, in denen das Böllern streng untersagt ist. Neben Gebieten rund um Reetdachhäuser, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheimen, Tankstellen, Kirchen und Landschaftsschutzgebieten fallen auch Bereiche der Buchholzer Innenstadt darunter.
Im Bereich der Fußgängerzonen rund um die Empore in der Breiten Straße, der Poststraße, im Peets Hoff und im Caspers Hoff ist das Zünden von Feuerwerkskörpern an Silvester verboten.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises mit allen Feuerwerksverbotszonen in Buchholz findet sich inklusive Karte auf www.landkreis-harburg.de/verordnungen-corona.

Redakteur:

Lennart Möller aus Rosengarten

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