Landwirtschaftskammer informiert
Pflanzenschutzmittel im heimischen Garten weitgehend verboten

Auch in privaten Garageneinfahrten darf das Unkraut nicht mit Pflanzenschutzmitteln bekämpft werden | Foto: Ehrecke/Landwirtschaftskammer Niedersachsen
  • Auch in privaten Garageneinfahrten darf das Unkraut nicht mit Pflanzenschutzmitteln bekämpft werden
  • Foto: Ehrecke/Landwirtschaftskammer Niedersachsen
  • hochgeladen von Oliver Sander

Auch in privaten Garageneinfahrten darf das Unkraut nicht mit Pflanzenschutzmitteln bekämpft werdenAuch in privaten Garageneinfahrten darf das Unkraut nicht mit Pflanzenschutzmitteln bekämpft werdenAuch in privaten Garageneinfahrten darf das Unkraut nicht mit Pflanzenschutzmitteln bekämpft werdenIm Frühling kommen die privaten Gärten wieder richtig in Schwung. Wenn dann auch das Unkraut wächst, nimmt das Jäten von Hand und der Einsatz der Hacke viel Zeit in Anspruch. Für viele Gartenbesitzer sind der Griff zur Pflanzenschutzspritze und die Anwendung eines Unkrautvernichters verlockend. Unkrautvernichter dürfen allerdings nur auf landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerisch genutzten Flächen eingesetzt werden. Diese Regelung gilt ebenso für gärtnerisch genutzte Flächen im Haus- und Kleingarten. Darauf macht die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) aufmerksam.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zum Beispiel auf Wegen, Bürgersteigen, Garagenzufahrten, Terrassen, Straßen, Parkplätzen und Hofflächen sei generell verboten. Dieses Verbot gelte nicht nur für Pflanzenschutzmittel, die zur Unkrautvernichtung zugelassen sind, sondern auch für Salz und andere Stoffe. Grünbelagsentferner und Steinreiniger, die als Biozide im Handel frei erhältlich sind, sind ebenfalls verboten, sofern diese zur Unkrautbeseitigung und nicht zur Grünbelagsentfernung beziehungsweise Steinreinigung verwendet werden, warnt die LWK. Die Anwendung auf solchen Flächen stellt einen Verstoß gegen pflanzenschutzrechtliche Bestimmungen dar.
Nur beim Essig gibt es mittlerweile eine Ausnahme: Die Europäische Union hat Essig als Grundstoff zur Bekämpfung von Unkräutern auf versiegelten Flächen genehmigt. Allerdings mit strengen Auflagen: Er darf nur maximal zwei Mal pro Jahr im Abstand von sieben bis 21 Tagen angewendet werden, dabei darf nur maximal sechsprozentiger Essig zum Einsatz kommen. Zudem soll Essig erst bei einer Lufttemperatur ab 20 Grad Celsius ausgebracht werden.
"Wenn Sie der Umwelt etwas Gutes tun wollen, verzichten Sie auch auf den Essigeinsatz", mahnt die LWK. Wirksame Alternativen, auch wenn diese mehr Zeit in Anspruch nehmen, seien z.B. mechanisches Entfernen oder die Verwendung von Heißwasser-Hochdruckreinigern. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie beim Pflanzenschutzamt der LWK unter Tel. 0511-40052428 oder -2178. (os/nw).

Redakteur:

Oliver Sander aus Buchholz

Webseite von Oliver Sander
Oliver Sander auf Facebook
Oliver Sander auf YouTube

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

8 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Stellen Sie kreiszeitung-wochenblatt.de als bevorzugte Quelle bei Google ein!

Dadurch werden Ihnen wichtige Neuigkeiten aus der Region ab sofort automatisch weiter oben angezeigt.

Jetzt als bevorzugte Quelle bei Google hinzufügen

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.