Landwirtschaftskammer Niedersachsen:
Anwendung von Salz, Steinreinigern & Co. zur Unkrautbekämpfung verboten
Unkrautvernichter nur auf gärtnerisch genutzten Flächen im Hausgarten erlaubt – Warnung vor Verstoß gegen pflanzenschutzrechtliche Bestimmungen Sobald sich unerwünschte Pflanzen auf Wegen und Terrassen ausbreiten, greifen viele Gartenbesitzer aus Bequemlichkeit zu chemischen Mitteln. Was nach einer schnellen Lösung aussieht, ist jedoch in vielen Fällen nicht erlaubt. Darauf weist das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) hin: Der Einsatz von Unkrautvernichtern ist...