Die falsche Jacke fürs Theater
Staderin darf nicht in Halepaghen-Aula

In diesem Outfit kam Helga B. nicht ins Theater | Foto: privat
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Die große Show fand schon vor der Aufführung statt. Weil ihre Weste eine Gefahr für Leib und Leben darstellte, wurde Helga B. (70) aus Stade vergangene Woche der Eintritt in die Buxtehuder Halepaghen-Aula verwehrt. "Aus Brandschutzgründen", wie der Security-Mitarbeiter der ehemaligen Mitarbeiterin des Stader Finanzamtes erklärte. Aus Sicherheitsgründen müssen Outdoorjacken an der Garderobe gelassen werden.
Nun hatte Helga B. ihre Outdoorjacke aber schon abgegeben. "Die Weste gehörte zu meinem Outfit", so die Besucherin. "Darunter trug ich nur ein kurzes T-Shirt und eine Leggins - ich konnte mich gar nicht weiter ausziehen."
Doch der Security-Mann und auch die Veranstaltungsleitung kannten keine Gnade. Sie glaubten ihr nicht, dass sie sich nicht im Laufe der Aufführung entkleiden und dann ihre Weste über eine Sitzlehne legen würde. Und das wäre - wie Torsten Lange, Leiter des Buxtehuder Kulturbüros, später auf Nachfrage dem WOCHENBLATT erklärte, im Brandfall eine Gefahr. Allenfalls in der letzten Reihe hätte Helga B. sitzen dürfen. Das sah wiederum die Staderin nicht ein: Sie hatte für ihren Sitzplatz bezahlt.
Weil sie sich sehr auf die Aufführung gefreut hatte, nahm sie schließlich das Angebot der Garderobenfrau an, die ihr eine lange Strickjacke lieh. "Die Show war dann auch grandios", so Helga B. "Aber mir war der Abend verdorben und ich konnte die Aufführung nicht mehr genießen. Ich werde mir für die Halepaghenbühne nach diesem Vorfall keine Karte mehr kaufen."

Kommentar 

Jeder Fall hat zwei Seiten und die Erklärung von Torsten Lange, Fachgruppenleiter Kultur der Hansestadt Buxtehude, klingt auch einleuchtend: Wenn Outdoorjacken auf Klappsitze gelegt werden, können die Sitze im Notfall nicht zurückklappen und versperren den ohnehin schmalen Fluchtweg.

Aber: In diesem speziellen Fall ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auszuschließen, dass die Besucherin ihre Weste ausziehen wollte. Und auch wenn sie es getan hätte, scheint es übertrieben zu sein, von einer Gefahr für Leib und Leben zu sprechen. Das ist zwar ein Argument, dem schlecht widersprochen werden kann, aber: Wie weit wollen wir gehen, um unser Leib und Leben zu schützen?

Auch das Tragen von Pumps im Theater kann eine Gefahr darstellen, wenn die Frau mit dem Fuß umknickt, hinfällt und den Weg versperrt. Ohnehin können alle Personen, die sich langsam fortbewegen, die Flucht anderer behindern. Wird diesen Besuchern der Zutritt zukünftig ebenfalls verwehrt? Und müssen wir zukünftig vor jedem Veranstaltungsbesuch einen umfassenden Fitness- und Gesundheitscheck durchführen lassen?

Klar ist doch: Eine hundertprozentige Sicherheit kann mit Vorschriften gar nicht erreicht werden. Und daher gilt, mit Augenmaß zu beurteilen und in Grenzfällen wie diesem menschlich zu entscheiden und nicht von einer Seniorin zu verlangen, sich auszuziehen und in einem Outfit zu zeigen, in dem sie sich nicht wohl fühlt.
                                                                                                                             Nicola Dultz, PR-Redaktionsleitung 

Redakteur:

Nicola Dultz aus Buxtehude

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