Landrat und Bürgermeisterin sind sich einig
Es bleibt dabei: Buxtehude soll eigenen Autobahnanschluss erhalten

Derzeit ist das die Realität: Obwohl die A26-Anschlussstelle Buxtehude fertig ist, kann sie nicht genutzt werden, weil der Zubringer fehlt. Das dürfte sich auch in den kommenden Jahren nicht ändern | Foto: jd
  • Derzeit ist das die Realität: Obwohl die A26-Anschlussstelle Buxtehude fertig ist, kann sie nicht genutzt werden, weil der Zubringer fehlt. Das dürfte sich auch in den kommenden Jahren nicht ändern
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Die Planungen des Landkreises für die Rübker Straße (K40) als Buxtehuder Autobahnzubringer für die A26 sind "rechtswidrig und nicht vollziehbar". So steht es in der Urteilsbegründung, die das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg in der vergangenen Woche veröffentlicht hat (mehr dazu lesen Sie hier). Mit dem Richterspruch aus Lüneburg ist nach einer langjährigen juristischen Auseinandersetzung aber nicht der Schlussstrich unter das umstrittene Bauvorhaben gezogen. Wie es weitergehen soll, ist derzeit völlig offen. Stades Landrat Kai Seefried und Buxtehudes Bürgermeisterin hüllten sich eine Woche lang in Stillschweigen. Nun haben sich beide erstmals zum Thema Rübker Straße geäußert. Ihre Stellungnahme ist allerdings recht dürr.

Landkreis und Stadt haben weitere Schritte abgestimmt

Die Verwaltungsspitzen des Landkreises Stade und der Hansestadt Buxtehude hätten sich zur Urteilsbegründung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg in Sachen „Ausbau der Rübker Straße zum Autobahnzubringer“ ausgetauscht, heißt es aus dem Stader Kreishaus. Es sei eine erste Bewertung des Urteils vorgenommen worden und man habe sich über die nächsten Schritte abgestimmt. Worin diese bestehen, wird allerdings nicht verraten. Seefried und Oldenburg-Schmidt betonen aber in ihrem gemeinsamen Statement: "Unser klares Ziel ist es, Buxtehude zu einem Anschluss an die Autobahn A 26 zu verhelfen." Die bereits fertiggestellte Auf- und Abfahrt müsse eine Anbindung in Richtung Buxtehuder Stadtmitte erhalten.

Planungen für Rübker Straße als A26-Zubringer sind rechtswidrig

Neue Fachgutachten werden erstellt

Das Oberverwaltungsgericht habe in seiner Urteilsbegründung skizziert, wo im Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Rübker Straße nachgebessert werden müsse, so Seefried. Die Planer im Stader Kreishaus müssen nun die "Hausaufgaben" erledigen, die ihnen die Lüneburger Richter aufgetragen haben. Die Schwerpunkte liegen dabei im Bereich der Verkehrsplanung, bei Fragen der Schallimmissionen und bei der Ausgestaltung der Anliegerstraßen. Erst eine Überarbeitung der Planung auf Grundlage noch zu erstellender Fachgutachten werde zeigen, ob und auf welche Weise die Rübker Straße als Autobahnzubringer genutzt werden kann, erklären Landrat und Bürgermeisterin. Das heißt im Klartext: Es ist mehr als fraglich, ob Buxtehude jemals über die K40 an die A26 angebunden wird.

Mithilfe der aktualisierten Fachgutachten wolle man "die besten Lösungen für diesen so wichtigen Autobahnanschluss" finden, so Seefried. Dabei verspricht er "größtmögliche Transparenz in dem anstehenden Verfahren". Die zuständigen politischen Gremien würden fortlaufend über den Planungsstand unterrichtet werden.

Rübker Straße: Planungsmängel können behoben werden

Erste Reaktionen aus der Politik 

Wie kann es jetzt mit einer Autobahnanbindung für Buxtehude weitergehen? Das sagen die Vorsitzenden der Kreistagsfraktionen

Wie bewertet die Kreispolitik die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Rübker Straße? Das WOCHENBLATT hat die Vorsitzenden der Fraktionen im Stader Kreistag um ein kurzes Statement gebeten. Die Stellungnahmen sind in alphabetischer Reihenfolge nach den Namen der Parteien aufgelistet.

CDU

"Das Beispiel Rübker Straße zeigt, wie kompliziert mittlerweile das Planungsrecht in Deutschland geworden ist. Wenn jetzt die Planungen fortgeführt werden, wird am Ende des Tages wieder ein Gericht entscheiden, ob, wann und wo ein Autobahnanschluss Buxtehude-Mitte kommen wird. Egal, welche Variante letztlich umgesetzt werden soll, ist fest davon auszugehen, dass ein Planfeststellungsbeschluss wieder beklagt wird. Die Gründe, dass es jetzt so weit kommen muss, liegen allerdings weit zurück in der Vergangenheit. Es gab Kräfte, die sich vehement gegen den Bau der A26 gestemmt und immer wieder Zweifel geschürt haben, ob die Autobahn jemals realisiert wird. Dennoch: Eine A26-Auffahrt Buxtehude-Mitte muss auf jeden Fall kommen - allein schon im Interesse der Menschen in Dammhausen, Hedendorf-Neukloster, Immenbeck und Övelgönne, die jetzt unter der massiven Verkehrsbelastung leiden." (Helmut Dammann-Tamke)

FDP

"Mit der nicht hinnehmbaren Verkehrsbelastung für die Anwohner hat die FDP ihre Ablehnung des Ausbaus der Rübker Straße zum Autobahnzubringer begründet. Der FDP-Vorschlag, den Autobahnzubringer vom jetzt neu gebauten Kreisel am Ostmoorweg zur A26-Auffahrt um die Wohnbebauung herumzuführen, wurde jedoch durch den Rat der Stadt Buxtehude mehrheitlich abgelehnt.
Anstelle der Alternativtrassen wurde das Planungsverfahren für die K40 mit dem Schutz des Wachtelkönigs begründet und die Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohner der Rübker Straße wurden mit schwer erträglichen Anliegerstraßen hinter hohen Schutzmauern aufgebläht. Nach diesem OVG-Urteil müssen jetzt Rats- und Kreispolitik zügig entscheiden, wie die Autobahnzufahrt Buxtehude schnellstmöglich realisiert werden kann. Die FDP favorisiert wie am Beginn der Planung die Alternativtrassen vom Kreisel Ostmoor zur A26." (Peter Rolker)

FWG

"Im Endeffekt haben Politik und Verwaltung in Buxtehude versagt. Gemeint sind damit aber nicht die jetzigen Akteure. Die Probleme wurden bereits vor Jahren geschaffen. Obwohl seit Mitte der siebziger Jahre klar war, dass die Rübker Straße Autobahnzubringer werden soll, rückte die Bebauung dort immer näher heran. Im direkten Umfeld sind sogar Neubaugebiete entstanden. Damit hat Buxtehude aus städtebaulicher Sicht kein Glanzstück abgeliefert. Die Stadt hat mehr als 30 Jahre lang geschlafen. Es wäre reichlich Zeit gewesen, dem Landkreis Alternativen aufzuzeigen, wie Buxtehude an die A26 angebunden werden kann, wenn dies nicht über die Rübker Straße erfolgen soll. Die teurere Variante mit der Ortsumgehung wäre möglich gewesen, wenn Buxtehude einen Teil der Baukosten übernehmen würde. Hier hätten wir ein finanzielles Angebot der Stadt erwartet. Schließlich hat Buxtehude durch seine städtebaulichen Fehlplanungen erst das Dilemma verursacht." (Uwe Arndt)

Grüne

"Wir Grüne hatten/haben seit Beginn der Planung sehr große Zweifel an der Umsetzbarkeit und der Notwendigkeit dieses Vorhabens. Das haben wir immer deutlich aufgezeigt und angesprochen. Das Urteil bestätigt zum wiederholten Mal eine fehlerhafte, nicht umsetzbare Planung. Selbst wenn die Konflikte an der Rübker Straße beigelegt werden könnten - es sieht nicht danach aus -, ist der tägliche Verkehrsstau bis in die Buxtehuder Innenstadt programmiert. Bei einer alternativen Trasse durch das Vogelschutzgebiet werden nächste Klagen folgen. Es wäre allerhöchste Zeit, die Planung an dieser Stelle grundsätzlich aufzugeben, anstatt weitere Mittel zu versenken, die für anderes dringend benötigt werden (z.B. Sanierung vorhandener Straßen, Radwegebau, Elbe Kliniken, Schulen, Klimaschutz)." (Verena Wein-Wilke)

Linke

"Die Linke hat schon vor Jahren deutlich gemacht, dass die von der Kreisverwaltung forcierten Planungen für die Rübker Straße zum Autobahnzubringer massive Fehler aufweisen: Keine unvoreingenommene Prüfung aller aufgezeigten Planungsvarianten, keine ausgewogene Bewertung der zu erwartenden Belastungen der Anwohner, zu schmale Straßen, zu wenig Platz für die notwendigen Kreisel, eine mangelhafte Verkehrssicherheitsplanung, usw. In den vorliegenden Planungen reiht sich ein massiver Fehler an den nächsten. Das jahrelange und nicht nachzuvollziehende Festhalten an diesen katastrophalen Planungen der Kreisverwaltung hat letztlich zu den folgenden Verzögerungen geführt. Es müssen endlich die anderen vorliegenden Planungsvarianten unvoreingenommen geprüft und unter Beteiligung der Bürger diskutiert werden. Die Linke hat sich bereits vor Jahren in Abwägung aller Vor- und Nachteile für die kleine Umgehung (Planungsvariante 2) ausgesprochen und tut dies auch noch heute." (Benjamin Koch-Böhnke)

SPD

"Es war zu erwarten, dass, nach dem Urteil am Verwaltungsgericht Stade, auch das OVG in Lüneburg die Planung kritisiert. Allerdings ist das abwägende Urteil der Lüneburger Richter für keine der beiden Seiten ein wirklicher Erfolg. Als Kreispolitik stehen wir jetzt vor der Herausforderung, dass wir entweder die bestehende Planung verändern können, was möglicherweise faktisch, wegen der vielen Einschränkungen, die es gibt, gar nicht möglich ist. Oder wir beenden die Planungen auf der K40 und fangen von vorne an. Diese beiden Wege werden wir in den kommenden Wochen intensiv mit den anderen Fraktionen und der Kreisverwaltung diskutieren. Egal was wir tun, Buxtehude wird auf mindestens 15 Jahre keine Autobahnanbindung haben. (Björn Protze)

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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