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Klage vor dem Verwaltungsgericht: Landkreis verliert gegen NPD

Kreistagsvorsitzender Hermann Krusemark

bc. Stade. Im Dezember 2014 entzog der Kreistagsvorsitzende Hermann Krusemark Adolf Dammann, Abgeordneter der rechtsextremen NPD, in einer Kreistagssitzung das Rederecht. Mehrmals hatte Dammann im Rahmen einer Gegenrede zu einem Linken-Antrag zur Einrichtung eines Integrationsfonds für Flüchtlinge die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung attackiert und unter anderem Begriffe wie „Asylbetrüger“ von sich gegeben. Nach mehrmaligen Ermahnungen unterbrach Krusemark Dammanns Rede und entzog ihm das Wort. In der vergangenen Woche urteilte nun das Verwaltungsgericht Stade, dass dieser Wortentzug rechtswidrig gewesen sei. Dammann hatte Klage erhoben, weil er sich in seiner Meinungsfreiheit eingeschränkt sah. Die Argumentation des Landkreises: Dammann habe in seiner Rede nicht zum eigentlichen Thema gesprochen.
Das erkannte das Verwaltungsgericht nicht an. Zur Urteilsbegründung wollte sich das Gericht auf Nachfrage jedoch nicht äußern und verwies auf die schriftliche Ausformulierung des Urteils, die noch in diesem Monat vorliegen soll. Klar scheint aber zu sein, dass die Verwaltungsrichter der freien politischen Debatte einen hohen Stellenwert einräumen.

Redakteur:

Björn Carstens aus Buxtehude

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