"Ich hätte die Annahme verweigert"

David Lobodzinski vor dem eigentlich praktischen Paketkasten. Kommt hier eine Sendung an, gilt sie als zugestellt
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Foto: Helena GARCIA@AdobeStock.com

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mi. Rosengarten.

Um Probleme bei der Paketzustellung zu vermeiden, mietete David Lobodzinski aus Rosengarten bei der Post extra für das eigene Grundstück eine Paketkasten. Hier sollte der Zusteller Pakete deponieren, falls niemand sie annehmen kann. Jetzt bleibt er wahrscheinlich wegen eben dieser Box auf den Kosten für ein Smartphone sitzen, das aus einen Paket gestohlen wurde.

Für David Lobodzinski war die Paketbox die perfekte Lösung. Vorher hatte er regelmäßig Streit mit der Post bzw. deren Tochter DHL. Es ging darum, dass Zusteller schwere Pakete nicht zur Haustür brachten, sondern einfach am Tor stehen ließen. „Dort standen die Sachen dann ungeschützt im Regen“, so der Postkunde. Jetzt hat er gerade wegen der Box allerdings neuen Ärger:
Lobodzinski hatte sich ein Smartphone bestellt. Als er das Paket erhielt, fehlte das Smartphone. Unbekannte hätten den Karton aufgerissen, das Telefon herausgenommen und dann das Paket wieder zugeklebt, mutmaßt David Lobodzinski. Er wandte sich sofort an den Versender der Ware. Dann die Überraschung: Durch die Lieferung in die Paketbox gilt das Paket als zugestellt. Regressansprüche gegen den Absender seien deswegen nicht möglich, wurde Lobodzinski mitgeteilt. Er sagt: „Ich war zum Zeitpunkt der Paketzustellung zuhause. Hätte der Zusteller das Paket an die Tür gebracht hätte, hätte ich die Annahme verweigern können“. Außerdem sei es offensichtlich gewesen, dass das Päckchen geöffnet worden war. „Wieso legt der Zusteller es einfach nur in die Paketbox, ohne mit mir zu sprechen?“, fragt David Lobodzinski. Er beschwerte sich umgehend bei der Post. Die nahm die Sendung zur Untersuchung zurück - das Smartphone tauchte allerdings nicht wieder auf. Man habe man ihm geraten, Anzeige zu erstatten. Das recht ihm nicht: Zur Not werde er auch einen Anwalt einschalten. David Lobodzinski: „Es geht mir nicht darum, den Zusteller zu verdächtigen, sondern den Verantwortlichen klar zu machen - hier läuft etwas verkehrt.“
Maike Wintjen, Pressesprecherin der Post für Niedersachsen und Bremen, erklärt dazu: „Der Zusteller hat korrekt gehandelt, indem er das Paket im Paketkasten abgeliefert hat. Klingeln muss er nicht, wenn auf dem Grundstück ein Paketkasten vorhanden ist.“ Wegen des verschwundenen Smartphones, so die Pressesprecherin weiter, müsse sich der Versender bei der Post melden, ein Vertrag bestünde nämlich nur zwischen dem Versender und der Post. „Der Empfänger hat nur die Möglichkeit, Schadensanzeige bei der Post stellen.“

Auf ein Wort:

Keine Zeit für Zusatzservice
Fakt ist, die Post hat in diesem Fall korrekt gehandelt. Dennoch: Echter Service wäre es gewesen, wenn der Zusteller trotz Paketkasten bei Herrn Lobodzinski geklingelt hätte, um den Kunden auf die beschädigte Sendung hinzuweisen. Im Mega-Konzern Deutsche Post ist eine solche Zusatzleistung leider sehr unwahrscheinlich, weil unwirtschaftlich und letztlich von den ohnehin schon unter starkem Zeitdruck stehenden Zustellern wohl auch kaum zu erbringen. Schade.
Mitja Schrader

Redakteur:

Mitja Schrader

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