Wahlbekanntmachung der Wahlleitung
Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen
Die Amtszeit des Samtgemeinde-Bürgermeisters Olaf Muus endet mit Ablauf des 31.10.2026. Dadurch wird die Wahl einer hauptamtlichen Samtgemeinde-Bürgermeisterin oder eines hauptamtlichen Samtgemeinde-Bürgermeisters der Samtgemeinde Hanstedt innerhalb von sechs Monaten vor Ablauf der Amtszeit des bisherigen Samtgemeindebürgermeisters erforderlich. Der Rat der Samtgemeinde Hanstedt hat in seiner Sitzung am 26. Juni 2025 gemäß § 45b Abs. 2 und 3 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) den Tag der Hauptwahl sowie einer möglichen Stichwahl bestimmt.
Unter Hinweis auf § 45b Abs. 4 NKWG gibt Olaf Muss bekannt:
Die Direktwahl einer Samtgemeinde-Bürgermeisterin oder eines Samtgemeinde-Bürgermeisters in der Samtgemeinde Hanstedt findet am Sonntag, den 13. September 2026 statt. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Erhält bei dieser Wahl keine/r der Bewerber/innen mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.
Diese eventuell erforderliche Stichwahl findet am Sonntag, den 27. September 2026
statt. Die Wahlzeit für die Stichwahl dauert ebenfalls von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Zugleich wird aufgefordert, Wahlvorschläge für diese Direktwahl am 13.09.2026 zu richten an die
Samtgemeinde Hanstedt
Der Samtgemeindewahlleiter
Rathausstraße 1
21271 Hanstedt
bis spätestens Montag, den 6. Juli 2026, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) - dort eingehend– schriftlich einzureichen und dabei Folgendes zu berücksichtigen:
Für diese Direktwahl bildet das Gebiet der Samtgemeinde Hanstedt sowohl das Wahlgebiet als auch den einzigen Wahlbereich.
Für die Aufstellung der Wahlvorschläge sind die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Hierzu wird insbesondere auf die Bestimmungen der §§ 21 ff. und 45d NKWG und der §§ 32 ff. der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in den zurzeit geltenden Fassungen hingewiesen. Die Wahlvorschläge sollen nach dem Muster der Anlage 5a NKWO eingereicht werden.
Jeder Wahlvorschlag für die Direktwahl muss von mindestens fünfmal so viel Wahlberechtigten des Wahlgebiets, wie dem Rat der Samtgemeinde Hanstedt Abgeordnete angehören, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, sofern die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 NKWG nicht vorliegen.
Dem Rat der Samtgemeinde Hanstedt gehören 30 Abgeordnete an. Somit sind mindestens 150 Unterschriften erforderlich. Die Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind bei der Wahlleitung erhältlich.
Unterschriften sind gem. § 21 Abs. 10 i. V. m. 45d Abs. 4 NKWG nicht erforderlich bei dem bisherigen Amtsinhaber sowie bei folgenden Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerbern:
Olaf Muus (Amtsinhaber, parteilos)
Christlich Demokratische Union (CDU)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Freie Demokratische Partei (FDP)
DIE LINKE (LINKE)
Alternative für Deutschland (AfD)
Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
Unabhängige Nordheide Stimmen Wählergemeinschaft für die Samtgemeinde Hanstedt (UNS)
Parteien, die die Voraussetzungen des § 21 Abs. 10 Nr. 2 und 3 NKWG nicht erfüllen, werden auf das Erfordernis der Wahlanzeige hingewiesen (§ 22 Abs. 1 NKWG i. V. m. § 45a NKWG). Die Wahlanzeige ist entsprechend der vorgenannten Bestimmung bis spätestens 15.06.2026 bei dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30169 Hannover, einzureichen; auf die Bekanntmachung des Landeswahlleiters vom 30.07.2025 (Nds. MBl. Nr. 372) wird hingewiesen. Eine Wahlanzeige ist nicht erforderlich bei Parteien, die bereits zu den Allgemeinen Kommunalwahlen 2021 oder während der derzeit laufenden allgemeinen Kommunalwahlperiode anerkannt worden sind (§ 45d Abs. 8 NKWG).
Hanstedt
Redakteur:Heidi Goch-Lange aus Buchholz |
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.