B-Plan "Itzenbüttel Ortsmitte" im Gemeinderat
Russland hat Putin, die Türkei Erdogan - und Jesteburg Axel Brauer?

Die Hof & Gut Agrarwirtschaft GmbH und Co. KG droht einem Ratsmitglied kurz vor der Ratssitzung mit einer Unterlassungsklage
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Die Hof und Gut Jesteburg Agrar GmbH & Co. Kg, vertreten durch ihren Geschäftsführer Axel Brauer, untersagt Jesteburger Ratsmitglied, Kritik an Erweiterungsplänen zu äußern

Am heutigen Mittwoch soll der Rat der Gemeinde Jesteburg über den Bebauungsplan "Itzenbüttel Ortsmitte" abstimmen. Konkret geht es um die Erweiterungspläne von Hof und Gut. Doch nicht alle Ratsmitglieder können sich in der Sitzung frei äußern. Kritiker des Projekts sollten aufpassen - Hof und Gut, vertreten durch ihren Geschäftsführer Axel Brauer, will die Änderung des B-Plans mit fast diktatorischen Mitteln durchsetzen.

Das Projekt ist in Jesteburg und Itzenbüttel seit Jahren umstritten. Einer der Kritiker ist die UWG Jes!. Nach Wochenblatt-Informationen soll die UWG Jes! jetzt kurz vor der Ratssitzung eine Unterlassungsverpflichtungserklärung der Hof und Gut Agrarwirtschaft GmbH und Co. KG erhalten haben - unter Androhung einer empfindlichen Geldstrafe (Als Schätzwert für das Projekt werden 14 Millionen Euro festgelegt), sollten bestimmte Kritikpunkte in der Ratssitzung erwähnt werden. Zudem soll die Anwaltskanzlei mit einer sechsstelligen Schadensersatzforderung gedroht haben, sollte das Projekt scheitern. Bedeutet: Hof und Gut droht dem Rat damit, eines seiner Mitglieder haftbar zu machen, sollten die Erweiterungspläne nicht umgesetzt werden können.

Anlass für die Unterlassungserklärung ist der Beitrag „Hof & Gut- Nix ist gut?" vom 29. Juni auf der Homepage der UWG Jes!. Die UWG Jes! hat dort ihre Kritik an den Erweiterungsplänen zusammengefasst (Mittlerweile ist der Text von der Homepage verschwunden). Kurz vor der Ratssitzung untersagt eine Hamburger Anwaltskanzlei im Namen der Hof und Gut Agrarwirtschaft GmbH und Co. KG der UWG Jes! jetzt, einige dieser Punkte in der Ratssitzung zu erwähnen. Die Aussagen, die als falsch und zu unterlassen kritisiert werden, sind zum Teil lächerlich: Zum Beispiel führt die UWG Jes! an, dass der Hofladen 400 Quadratmeter groß ist - Korrekt ist, dass in den Planungsunterlagen eine Ladenfläche von 320 Quadratmetern plus 80 Quadratmeter Nutzfläche festgelegt werden. An der Kritik selbst ändert es freilich nichts. Aber Detailfragen, die andere mit einem Schulterzucken abtun oder mit einem Anruf klären, werden hier genutzt, um ein kritisches Ratsmitglied auszuschalten.

Es ist nicht das erste Mal, dass die Hof und Gut Agrarwirtschaft GmbH und Co. KG versucht, Kritiker zum Schweigen zu bringen. In der Vergangenheit gab es zum Beispiel Fälle der versuchten Einflussnahme, zum Beispiel per E-Mail an ausgewählte Ratsmitglieder, bei einer Abstimmung des Rates doch für Hof und Gut zu stimmen. Und auch Unterlassungsklagen sind kein neues Instrument für die Erbengemeinschaft. Unter anderem wurde der Itzenbütteler und erklärter Gegner der aktuellen Erweiterungspläne, Hans-Peter Dahlheimer, bereits vor das Landgericht Stade gezerrt - die Parteien einigten sich schließlich außergerichtlich.

Dass jedoch kurz vor einer Ratssitzung ein Mitglied des Rates mit einer Unterlassungsklage bedroht wird, in der die kommende Sitzung des Gemeinderates explizit erwähnt wird, ist eine neue Stufe der Einflussnahme. Wo führt das hin? Wird als nächstes jeder Investor, der um seine Pläne fürchten muss, den gewählten Volksvertretern mit rechtlichen Folgen drohen, sollten sie gegen sein Projekt stimmen? Und mit Schadensersatz drohen, wenn ein Bebauungsplan nicht zu seiner Zufriedenheit aufgestellt wird? Wird beispielsweise Steffen Lücking das nächste Mal, wenn in einer Ratssitzung bekundet wird, dass am Schierhorner Weg Tiny Houses statt Mehrfamilienhäuser gebaut werden sollen, eine Anwaltsschar mit Abmahnungen beauftragen?

Hier wird nicht nur einem Ratsmitglied mit einer Unterlassungsklage gedroht. Hier wird der gesamte Rat erpresst.

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Kommentar

Wehe, eines der Ratsmitglieder äußert Kritik an den Plänen von Hof & Gut. Haben die Betreiber Angst, dass ihre Pläne scheitern, nachdem der Bauausschuss bereits gegen die Erweiterung gestimmt hat? Soll der Rat so derart eingeschüchtert werden, dass er nicht mehr anders kann, als der Erweiterung zu zustimmen?

Ginge es nur darum, die Fakten zu korrigieren, hätte eine Gegendarstellung ausgereicht. Sich gegen angebliche Falschaussagen zu wehren ist das eine - seine Kritiker mit Androhung von Geldstrafen mundtot zu machen und so eine Entscheidung nach seinem Willen herbeizuführen, das andere. Der Gemeinderat täte gut daran, jetzt ein Zeichen zu setzen und gegen die Änderung des Bebauungsplans zu stimmen - oder eine Beratung darüber zumindest so lang auszusetzen, bis die Unterlassungsklage vom Tisch ist. Anke Settekorn

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Redakteur:

Anke Settekorn aus Jesteburg

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