Ist die umstrittene "Strabs" auch bald in Jork passé?

In Buxtehude gibt es sie seit einem Jahr nicht mehr, bald könnte die "Strabs" auch in 
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FDP stellt Antrag zur Abschaffung der Straßenausbau-Beitragssatzung / Finanzierung über die Grundsteuer möglich

ab. Jork. In Buxtehude ist das Thema seit vergangenem Jahr vom Tisch, Ende August hatte nun auch FDP-Ratsherr Peter Rolker einen Antrag zur Abschaffung der Straßenausbau-Beitragssatzung (Strabs) in Jork zum 1. Januar 2019 eingereicht. Die Existenz der Strabs habe seit vielen Jahren nicht zu den notwendigen Sanierungsmaßnahmen geführt, heißt es in dem Antrag. Bei der jüngsten Sitzung des Finanz- und Personalauschusses stand das Thema auf der Tagesordnung. Der Erste Gemeinderat Matthias Riel hatte gemeinsam mit einigen Mitarbeitern der Verwaltung Vor- und Nachteile der Abschaffung herausgearbeitet und stellte sie den Ausschussmitgliedern vor.

Drei Finanzierungsmöglichkeiten stehen zur Debatte: ein einmaliger Straßenausbaubeitrag gemäß bisheriger Satzung, ein Beitrag in Form wiederkehrender Beiträge oder eine Finanzierung aus der laufenden Verwaltungstätigkeit. Die FDP prangert in ihrem Antrag vor allem die Ungerechtigkeit an, Anlieger dazu zu verpflichten, den Straßenausbaubeitrag zu entrichten - obwohl Gemeindestraßen in hohem Maße von Nicht-Anliegern genutzt werden. "Die Straßenausbau-Beitragssatzung benachteiligt insbesondere die Obstbaubetriebe und die Eigentümer großer Grundstücke in mehrfacher Hinsicht durch ungerechtfertigt hohe Beitragssummen", so Peter Rolker. Die Gemeinde Jork hätte in Vergleich zu anderen Kommunen bereits überdurchschnittliche Steuereinnahmen. "Durch die voraussichtliche Senkung der Kreisumlage 2019 stehen ausreichend Steuermittel bereit."

Die FDP befürwortet demnach, nach Abschaffung der Strabs Sanierungsmaßnahmen aus Steuermitteln zu finanzieren, eine Tendenz, die auch die Ausarbeitung der Verwaltung nahelegt. Obwohl beim einmaligen Straßenausbaubeitrag im Finanzplanungszeitraum von 2019 bis 2022 Einzahlungen von ca. 740.000 Euro denkbar wären, sei das Rechtsempfinden der Anlieger überstrapaziert: Der rechtliche Hintergrund der Beitragspflicht und das Vorteilsprinzip könnten kaum noch vermittelt werden, heißt es seitens der Verwaltung. 
Was den wiederkehrenden Beitrag betrifft, gebe es damit noch keine praktische Erfahrung und keine Rechtsprechung in Niedersachsen. Da auch Beitrag gezahlt werden müsse, wenn die eigene Straße nicht ausbaut werde, sei hier die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung ebenfalls fraglich.

Bleibt also die dritte Möglichkeit. "Wir haben eine ganze Menge Argumente geliefert, um die Strabs abzuschaffen", sagte Matthias Riel gegenüber dem WOCHENBLATT. Am Mittwoch, 28. November, steht die Strabs um 18.15 Uhr in der Alten Wache in Jork wieder auf der Agenda des Finanz- und Personalauschusses mit Ziel einer Beschlussempfehlung - damit der Rat am 11. Dezember noch im alten Jahr eine Entscheidung fällen kann. 
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Redakteur:

Alexandra Bisping

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