Tiere aus dem Ausland
Veterinäramt Stade warnt vor Tollwut-Einschleppung

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sv/nw. Landkreis Stade. Vor einer Einschleppung der Tollwut warnt das Veterinäramt des Landkreises Stade. Hunde und Katzen, die aus Polen und anderen osteuropäischen Ländern stammen, können mit dem Tollwutvirus infiziert sein. Käuferinnen und Käufer dieser Tiere können – zunächst unerkannt – das Virus mit nach Deutschland bringen.
Die Einschleppungsgefahr ist groß, so Dr. Mareke Claußen vom Veterinäramt: „Es ist zu befürchten, dass nicht geimpfte Hunde und Katzen die Krankheit nach Deutschland tragen können. Zuletzt hat der Fall eines tollwutinfizierten Welpen in Bremen, welcher illegal aus Südosteuropa mitgebracht wurde, im September 2021 für Aufsehen gesorgt.“

Laut Informationen des Auswärtigen Amtes kamen vermehrt in der polnischen Hauptstadt Warschau sowie in dem daran angrenzenden Bezirk Masowien Fälle von Tollwut vor – nicht nur bei Wildtieren, sondern auch bei Haustieren. Im vergangenen Jahr wurden dort mehr als 110 Fälle gemeldet, so der zuständige Amtstierarzt.

Regeln für Grenzübertritt mit Katzen und Hunden

Um eine Neueinschleppung der terrestrischen Tollwut zu verhindern, gibt es verpflichtende, in der gesamten Europäischen Union geltende Regelungen beim Grenzübertritt mit Katzen und Hunden. Diese müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein und über einen gültigen Tollwutimpfschutz verfügen. Die durchgeführte Tollwutimpfung ist in dem mitzuführenden (blauen) Heimtierausweis durch einen tierärztlichen Eintrag nachzuweisen. Der Heimtierausweis muss über die Kennzeichnungsnummer dem Tier eindeutig zuzuordnen sein und vollständige Angaben über den Tierbesitzer enthalten. Die erste Impfung gegen Tollwut kann bei Welpen erst in einem Alter ab zwölf Wochen verabreicht werden. Bis zum Eintritt eines vollständigen Impfschutzes vergehen weitere drei Wochen, sodass Welpen bei einem Grenzübertritt mindestens 15 Wochen alt sein müssen.

Ausländische Tiere häufig ungeimpft

Immer wieder werden bei Kontrollen an den Grenzen Hunde und Katzen entdeckt, die keinen wirkungsvollen Impfschutz haben, viel zu jung sind oder gefälschte Impfpässe haben. Neben der Tierschutzproblematik stellen diese Tiere auch eine Gefahr für die Haus- und Wildtiere sowie für den Menschen dar. „Auch gesund scheinende Tiere können den Tollwuterreger bereits in sich tragen und so eine lebensgefährliche Infektionsquelle darstellen“, betont Dr. Mareke Claußen und ergänzt: „In den hiesigen Tierheimen gibt es viele Tiere, die auf ein schönes Zuhause warten. Diese Tiere sind tierärztlich untersucht, gekennzeichnet und haben die vorgeschriebenen Schutzimpfungen und Papiere.“

Tollwut ist auch für den Menschen gefährlich

Tollwut ist eine tödlich verlaufende Virusinfektion sowohl bei Säugetieren als auch beim Menschen. Die Übertragung des Virus erfolgt in der Regel durch den Biss eines an Tollwut erkrankten Tieres, da sich im Speichel hohe Viruskonzentrationen befinden. Tollwut ist in weiten Teilen der Welt verbreitet. Deutschland gilt seit dem Jahr 2008 als offiziell frei von der sogenannten terrestrischen Tollwut. Der letzte identifizierte Tollwutfall bei einem Wildtier (außer Fledermäusen) trat in Deutschland im Februar 2006 bei einem Fuchs auf. In vielen osteuropäischen, asiatischen und afrikanischen Ländern ist die Tollwut jedoch bei Haus- und Wildtieren weit verbreitet.

Von der terrestrischen Tollwut zu unterscheiden ist die Fledermaustollwut, die ebenfalls auf den Menschen übertragbar ist. Im Jahr 2021 wurde in Deutschland bei zehn Fledermäusen das Tollwutvirus nachgewiesen, sechsmal davon in Niedersachsen. Fledermäuse sollten daher nicht angefasst werden.

Redakteur:

Svenja Adamski aus Buchholz

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