Rosengarten: Polizei nimmt Stellung zum Einsatzvideo

Polizeisprecher Jan Krüger | Foto: Polizei
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thl. Rosengarten. In den sozialen Medien kursiert derzeit ein etwa 34-sekündiges Video, das Teile eines Polizeieinsatzes zeigt, der am 21. Februar in einem Waldstück in Rosengarten-Klecken stattgefunden hat.
Hierzu stellt die Polizeiinspektion Harburg fest:
Gegen 15.10 Uhr war der Polizei eine Gruppe von rund 20 Personen gemeldet worden, die sich auf einem Grundstück an der Straße Am Forsthaus aufhalten solle, die weder Masken trügen, noch auf Mindestabstände achteten. Dem Hinweisgeber, der die Gruppe angesprochen habe, sei entgegnet worden, dass Corona doch gar nicht so schlimm sei.
"Daraufhin wurden mehrere Streifenwagenbesatzungen zu der genannten Örtlichkeit entsandt", so Sprecher Jan Krüger. "Als die ersten Polizeibeamten sich dem Grundstück näherten, entfernte sich ein Teil der Gruppe in verschiedene Richtungen. Die übrigen, zusammen auf dem Grundstück stehenden, Personen gaben an, sich nur zufällig getroffen zu haben und nicht zusammen zu gehören." Im Rahmen der Identitätsfeststellung zur Einleitung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz verweigerten einzelne Personen zunächst die Angabe ihrer Personalien. Weiterhin versuchten Einzelne, sich der Maßnahmen zu entziehen, was durch die Beamten durch Festhalten verhindert wurde. Erst nach mehrmaliger Aufforderung gaben alle Personen ihre Personalien an.
"Gegen neun Personen wurden Ordnungswidrigkeitenanzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz gefertigt. Gegen eine Person wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen der Verweigerung der Personalienangabe gefertigt", so Krüger weiter. "Gegen eine Person wurde eine Strafanzeige wegen Beleidigung erstattet." Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entfernten sich alle Personen mit ihren Fahrzeugen von der Örtlichkeit.
In Teilen wurden durch die Anwesenden Videos von den polizeilichen Maßnahmen gemacht. Mindestens ein Video wurde über die sozialen Medien veröffentlicht. "Um der Begehung von Straftaten gem. §201 StGB oder des Kunsturhebergesetzes entgegenzuwirken, wurde die Beschlagnahme eines Smartphones für den Fall des Weiterfilmens angedroht", erklärt der Polizeisprecher. "Eine Sicherstellung oder Beschlagnahme erfolgte jedoch nicht."

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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