Berufungsverfahren wird neu aufgerollt
Prozess gegen mutmaßlichen Komaschläger startet neu

Der Angeklagte (2. v. li.) 2017 mit seinen Verteidigern (weiter v. li.) Andreas Harms, Dr. Gerhard Strate und Johannes Rauwald kurz vor der Urteilsverkündung im Berufungsverfahren | Foto: thl
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thl. Lüneburg. Jetzt wird der Prozess gegen den mutmaßlichen Komaschläger vom Meckelfelder Dorffest neu aufgerollt.
Am Mittwoch, 28. August, beginnt um 9.30 Uhr in Saal 12 des Lüneburger Landgerichtes vor der 7. Strafkammer das Berufungsverfahren gegen den heute 35-jährigen Seevetaler wegen des Vorwurfs der schweren Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, in der Nacht zum 30. August 2015 auf dem Dorffest in Meckelfeld im Rahmen einer Auseinandersetzung einen uniformierten Polizeibeamten bewusstlos geschlagen und dadurch schwer verletzt zu haben. Zunächst soll es vor einer Gaststätte zu einer Auseinandersetzung mit Sicherheitskräften gekommen sein, an der über 20 Personen beteiligt gewesen sein sollen. Der geschädigte Polizeibeamte soll mit weiteren Kollegen hinzugekommen sein, um diese Auseinandersetzung zu beenden. Dabei soll ihm der Angeklagte einen heftigen Faustschlag gegen den Kopf versetzt haben, durch den der Beamte sofort bewusstlos geworden, zu Boden gefallen und mit dem Kopf auf den Straßenbelag aufgeschlagen sein und in der Folge schwere bleibende gesundheitliche Schäden davongetragen haben soll.

Das Amtsgericht Winsen (Schöffengericht) hatte den Angeklagten wegen dieses Tatvorwurfs durch Urteil vom 3. März 2017 zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt, woraufhin das Urteil durch das Landgericht Lüneburg im Dezember 2017 unter Verwerfung der Berufung teilweise aufgehoben und der Angeklagte wegen schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteiltwurde.
Dagegen legten die Anwälte des Seevetalers, Dr. Gerhard Strate und Johannes Rauwald, ein. Das für das Revisionsverfahren zuständige Oberlandesgericht Celle hob das Urteil des Landgerichts Lüneburg im August vergangenen Jahres wegen fehlerhafter Beweiswürdigung auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung vor einer anderen Berufungskammer des Landgerichts Lüneburg zurück (das WOCHENBLATT berichtete). 

Für das Verfahren sind insgesamt 13 Verhandlungstermine angesetzt. Für die ersten sieben Tage sind 21 Zeugen geladen. Außerdem hat die Kammer einen Sachverständigen hinzugezogen. Ein Urteil ist derzeit für den 29. Oktober geplant.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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