Zoll stoppt Container mit nicht angemeldeten Waren
Verdacht auf illegale Abfallverbringung bei geplanter Ausfuhr nach Ghana
- Hamburger Zoll stoppt Container mit mutmaßlichem Abfall - Zoll und Umweltbehörde greifen ein. 2.500 Stück Reifen, welche der fachgerechten Entsorgung zugeführt werden müssen
- Foto: Hauptzollamt Hamburg
- hochgeladen von Sven Rathert
Bei einer Ausfuhrkontrolle haben Beschäftigte des Hauptzollamtes Hamburg bereits Mitte Januar zahlreiche nicht angemeldete Waren in einem Container entdeckt. Die Sendung sollte von Deutschland nach Ghana exportiert werden.
Nach Angaben des Hauptzollamtes handelte es sich unter anderem um 2.500 Reifen, gebrauchte Flachbildfernseher, 15 Nähmaschinen sowie diverse weitere Elektrogeräte. Zudem befanden sich zahlreiche Lebensmittel und Hygieneprodukte in dem Container.
Verdacht auf illegale Abfallverbringung
Für die Elektrogeräte lag zum Zeitpunkt der Kontrolle kein Nachweis über deren Funktionsfähigkeit vor. Die Ausfuhr wurde daraufhin zunächst gestoppt.
„Für die Elektrogeräte lag zum Zeitpunkt der Kontrolle kein Nachweis der Funktionsfähigkeit vor, weshalb die Ausfuhr der Waren zunächst gestoppt wurde“, erklärte Pressesprecherin Sandra Preising vom Hauptzollamt Hamburg. Aufgrund des Verdachts der illegalen Abfallverbringung informierte der Zoll die zuständige Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Diese gab den Vorgang an die zuständige Umweltbehörde in Bremen ab.
Im weiteren Verlauf konnte für einen Teil der Elektrogeräte die Funktionsfähigkeit nachgewiesen werden. Mehrere Geräte, darunter zwölf elektrische Nähmaschinen, stufte die Bremer Umweltbehörde jedoch als Abfall ein. Die betroffenen Nähmaschinen sowie die Reifen sollten an den ursprünglichen Versandort zurückgeführt und fachgerecht über eine Entsorgungsanlage entsorgt werden.
Erneuter Exportversuch festgestellt
Dieser Anordnung kam der Beteiligte nicht nach. Stattdessen meldete er die Waren im Rahmen einer neuen Ausfuhrsendung erneut nicht an und versuchte nach Angaben des Zolls, die Entsorgungsanweisung zu umgehen und die Waren dennoch zu exportieren.
Bei einer weiteren Kontrolle fiel dies den Beamten des Hauptzollamtes Hamburg auf. Die Umweltbehörde in Bremen wurde daraufhin umgehend über den wiederholten Versuch der unerlaubten Abfallverbringung informiert.
„Im Hinblick auf die nicht angemeldeten Waren der Ausfuhrsendung handelte der Beteiligte ordnungswidrig im Sinne des Außenwirtschaftsgesetzes“, so Pressesprecherin Preising. Für die Ahndung des Versuchs der illegalen Abfallverbringung sei die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zuständig.
Die Ermittlungen dauern an.
Zuständigkeiten geregelt
Für die Überwachung der Einhaltung abfallrechtlicher Bestimmungen sind in Deutschland die jeweiligen Abfallbehörden der Bundesländer zuständig. Die Zollverwaltung wirkt bei der Kontrolle grenzüberschreitender Abfallverbringungen im Rahmen der Abfertigung und Überwachung gemäß der Verordnung EG Nr. 1013 aus dem Jahr 2006 sowie dem Abfallverbringungsgesetz mit.
Redakteur:Sven Rathert aus Seevetal |
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