Windenergiekonzept Landkreis Harburg
Kreistag stimmt für öffentliche Auslegung
- Volles Haus in der Burg Seevetal auf dem letzten Kreistag des Jahres 2024. Hauptthema: Beginn der öffentlichen Auslegung zur Ausweisung der Teilflächen für das Windenergiekonzept des Landkreisses
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In der gestrigen Kreistagssitzung, der letzten des Jahres, ging es hitzig zur Sache. Viele Bürgerinnen und Bürger nutzten die Gelegenheit, in der Einwohnerfragestunde ihren Unmut über die Pläne des Landkreises zur geplanten Flächenausweisung für Windkraftanlagen kundzutun. Unter den Anwesenden waren zahlreiche Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Salzhausen sowie Mitglieder verschiedener Bürgerinitiativen gegen das geplante Windenergiekonzept. Die Gemeinde Salzhausen ist mit 9,1 Prozent der vorgesehenen Flächen für die Windkraft am stärksten von den Plänen des Landkreises betroffen.
Befürchtungen treten ein
Der vorzeitige Entwurf des sachlichen Teilprogramms Windenergie und die 2. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) 2025 wurde von den Mitgliedern des Kreistags mit großer Mehrheit angenommen. Nach diesem Beschluss beginnt ab dem 27. Dezember die Öffentlichkeitsbeteiligung, die voraussichtlich in mehreren Runden erfolgen wird. Kreistagsvorsitzender Landrat Rainer Rempe erklärte dazu: „Damit die Bürgerinnen und Bürger ausreichend Zeit zur Einsichtnahme haben, liegen die Unterlagen ab dem 27. Dezember für drei Monate öffentlich aus.“ Zusätzlich sind Infoveranstaltungen in Präsenz und online für den 13. Januar um 18 Uhr geplant.
Das Teilprogramm sieht insgesamt 3.750 Hektar als Windenergiegebiete vor, die sich auf 63 Potenzialflächen verteilen. Besonders der dicht besiedelte Nordteil des Landkreises bietet wenig Raum für Windenergie. Zudem gelten die Vogelzuglinien entlang der Elbe sowie die FFH-Gebiete im Bereich der Moore im Westen des Landkreises Harburg und des angrenzenden Landkreises Rotenburg als naturschutzfachlich empfindlich. Das Gebiet der Lüneburger Heide ist als Naturschutz- und Vogelschutzgebiet gesetzlich ausgeschlossen.
Die angesetzten 30 Minuten der Einwohnerfragestunde, die ausschließlich diesem Thema gewidmet war, wurden intensiv genutzt. Kreistagsvorsitzender Rudolf Meyer wies zu Beginn darauf hin, dass grundsätzliche Diskussionen über das Windenergiekonzept nicht Aufgabe des Kreistags seien.
Der Tenor der Bürgerinnen und Bürger war eindeutig: Sie forderten eine gerechtere, prozentuale Verteilung der auszuweisenden Flächen im gesamten Landkreis und sprachen sich gegen die Befürwortung der Auslegung ab dem 27. Dezember aus.
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Das Thema birgt großes Konfliktpotenzial. Die auszuweisenden Flächen müssen strengen Kriterien genügen, sodass viele bestehende Flächen bei der Planung ausgeschlossen werden. Von den verbleibenden Flächen erfüllen wiederum nur wenige die erforderlichen Anforderungen, was die Auswahlmöglichkeiten stark einschränkt. Für die betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner in Salzhausen, die sich durch die „Unwucht“ benachteiligt fühlen, ist diese Situation verständlicherweise schwer zu akzeptieren.
Politik versucht zu vermitteln
Arno Reglitzky, Fraktionsvorsitzender der FDP, sprach in seinem Wortbeitrag direkt die Bürgerinnen und Bürger an und bemühte sich um Vermittlung: „Wir sind nicht die bösen Politiker“, appellierte der 89-Jährige. „Wir müssen einen Plan vorlegen und versuchen, die beste Lösung zu finden.“ Auch Landrat Rainer Rempe betonte: „Wir müssen Teilflächen ausweisen, ob es uns gefällt oder nicht.“
Hintergrund des Windenergiegesetzes
Das Windenergiekonzept regelt verbindlich, wo im Landkreis Harburg künftig Windenergieanlagen errichtet werden dürfen und wo nicht. Ziel ist es, die Energiewende voranzutreiben und eine klimaneutrale Energieerzeugung zu ermöglichen. Aufgrund der geänderten gesetzlichen Vorgaben des Bundes und des Landes Niedersachsen müssen deutlich mehr Flächen für Windkraftanlagen ausgewiesen werden.
Der Landkreis Harburg möchte dabei eine ungesteuerte Realisierung von Windrädern vermeiden und die am besten geeigneten Flächen identifizieren. Gleichzeitig sollen besonders sensible Gebiete geschützt werden. Erfüllt der Landkreis die Vorgaben bis zum 31. Dezember 2027 nicht, droht die sogenannte „Superprivilegierung“. In diesem Fall würde der Bund entscheiden, wo geeignete Flächen ausgewiesen werden, wodurch die Kommunen und der Landkreis ihre Mitbestimmungsrechte verlieren würden.
Nach der Gesetzesänderung ist der Landkreis verpflichtet, bis Ende 2027 insgesamt 3.051 Hektar und bis Ende 2032 sogar 3.949 Hektar für Windenergie bereitzustellen. Derzeit sind lediglich 558 Hektar als Vorranggebiete ausgewiesen.
„Der Landkreis Harburg muss daher zwingend zusätzliche Vorranggebiete für Windenergie ausweisen“, erklärte Andreas Wulfes, Pressesprecher des Landkreises.
Zugang zur öffentlichen Auslegung:
Die Unterlagen zur Windkraftplanung werden vom 27. Dezember bis zum 26. März mit der Möglichkeit zur Stellungnahme ausgelegt:
- auf der Homepage des Landkreises Harburg sowie
- während der Öffnungszeiten bei der Kreisverwaltung in Winsen Schloßplatz 6, Gebäude B, Raum B-244.
Redakteur:Sven Rathert aus Seevetal |
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