Hätte er doch nur einen Anwalt genommen
Fahren ohne Führerschein: Stader Gericht erteilte dem Angeklagten juristische Lehrstunde

Wer ohne Führerschein fährt und von der Polizei erwischt wird, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen   | Foto: ab/Archiv (Symbolbild)
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Bei kleineren Straftaten wird oftmals ein Strafbefehl zugestellt. Der Vorteil: Der Täter muss nicht vor einem Richter erscheinen und spart zusätzliche Gerichtskosten, die im Falle einer Verurteilung fällig wären. Der Nachteil: Die Staatsanwälte sind bei einer Geldstrafe oft nicht zimperlich. So mancher Delinquent legt Einspruch ein, um die Höhe der Geldstrafe zu drücken - nicht selten mit Erfolg: Dann wird ein Prozess anberaumt und der Urteilsspruch fällt dank Anwalt oft milder aus. Das muss aber nicht immer so sein - und schon gar nicht ohne Rechtsbeistand. Diese Erfahrung machte jetzt ein polnischer Staatsbürger, der wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Stade vor Gericht stand. Die Amtsrichterin erteilte ihm sozusagen eine juristische Lehrstunde.

Zweimal ohne Führerschein

Der 48-Jährige war zweimal erwischt worden, als er mit seinem Mercedes ohne Führerschein unterwegs war. Das eine Mal war er auf der B73 in Grefenmoor geblitzt worden, vier Monate später erwischte ihn die Polizei in der Stader Hansestraße. Die Fahrerlaubnis war ihm bereits zuvor nach einer Trunkenheitsfahrt in Süddeutschland für neun Monate entzogen worden.

"Ich möchte ein Geständnis ablegen", erklärte der Mann über seinen Dolmetscher. Er sei extra aus Polen gekommen, um vor Gericht um "eine milde Strafe zu bitten". Statt dieses unterwürfigen Verhaltens wäre eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt angebrachter gewesen. Ein juristischer Beistand hätte dem Alkohol- und Führerscheinsünder vielleicht auch dazu geraten, von einem Einspruch abzusehen. Diesen Rat bekam der Angeklagte nun von der Amtsrichterin erteilt: "Ich möchte Ihnen ans Herz legen, den Einspruch zurückzuziehen. Denn ich denke nicht, dass Sie sonst günstiger aus dieser Sache herauskommen." Der Gang vor das Gericht hätte in diesem Falle nämlich nach hinten losgehen können. Der Pole wäre am Ende wohl zu einer höheren Geldstrafe als im Strafbefehl (120 Tagessätze à 10 Euro) verdonnert worden.

Höhere Geldstrafe wäre fällig

Was dem Angeklagten offenbar nicht klar war: Wer gegen einen Strafbefehl angehen will, muss in Betracht ziehen, dass das Gericht eine höhere Strafe verhängen kann. In diesem Fall wäre das höchstwahrscheinlich so gewesen. Vor Gericht hatte der Angeklagte zwar geltend gemacht, dass er von dem Führerscheinentzug zunächst nichts gewusst habe und in Unkenntnis über das Fahrverbot mit seinem Wagen gefahren sei, als er geblitzt wurde.

Doch beim zweiten Mal habe er sich bewusst ins Auto gesetzt, so der Pole. Damit hat er zugegeben, vorsätzlich gehandelt zu haben. In diesem Fall müsse das Strafmaß höher angesetzt werden, so die Richterin in Richtung Angeklagten: "Ich sage Ihnen das hier ganz deutlich, weil Sie ja keinen Verteidiger haben." Selbst wenn der erste Vorwurf fallengelassen würde, wäre wegen der zweiten Tat unterm Strich eine höhere Geldstrafe fällig.

Der Angeklagte zog nach dieser juristischen Lehrstunde seinen Einspruch zurück und muss nun 1.200 Euro Geldstrafe abstottern.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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