Täter kommt mit Geldstrafe davon
Treten und beleidigen

Dem Täter wurden Handschellen angelegt 
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jd. Stade. Körperliche und verbale Übergriffe gegen Einsatzkräfte nehmen weiter zu. Vor allem Polizisten werden regelmäßig angepöbelt, beleidigt und bedroht. Es ist ein gesellschaftliches Phänomen, dass viele Bürger inzwischen jeglichen Respekt vor Amtsträgern in Uniform verloren haben. Im Frühjahr hatte die Stader Staatsanwaltschaft in solchen Fällen die Devise "null Toleranz" ausgegeben. Ganz so konsequent sind die Strafverfolgungsbehörden dann aber doch nicht, wie ein Fall zeigt, der jetzt vor dem Amtsgericht Stade verhandelt wurde. Übelste Beleidigungen gegenüber den Beamten wurden nicht geahndet.

Das war passiert: Gleich zweimal musste die Streife Anfang Juni zu einem handfesten Streit zwischen Bewohnern einer Stader Sozialunterkunft ausrücken. Bei ihrem zweiten Eintreffen machten die Polizisten ihre Ankündigung wahr und nahmen den Angeklagten fest. Dieser ließ sich zunächst widerstandslos Handschellen anlegen, doch "dann drehte er durch", so ein als Zeuge geladener Beamter. Der Täter versuchte dann, einem der Polizisten rückwärts einen Tritt zu versetzen.

Das wertete die Staatsanwaltschaft als versuchte Körperverletzung und tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte. Allein für das Letztere sieht das Strafgesetzbuch eine Mindeststrafe von drei Monaten vor. Doch die Richterin verhängte am Ende nur eine Geldstrafe in Höhe von 700 Euro (70 Tagessätze à 10 Euro). Sie erkannte auf verminderte Schuldfähigkeit. Die Begründung: Der Angeklagte hatte reichlich Alkohol intus (2,1 Promille) und zudem Tabletten eingenommen. Zugunsten des Angeklagten warf die Verteidigerin neben dem übermäßigen Alkoholkonsum psychische Probleme sowie Verhaltens- und Persönlichkeitsstörungen, verbunden mit Klinikaufenthalten in die Waagschale. Auf der anderen Seite: eine Vielzahl an Vorstrafen, darunter immer wieder wegen Beleidigung und Bedrohung. Erst vier Tage vor der jetzt verhandelten Tat war der 35-Jährige wegen Körperverletzung zu einer viermonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.

Überhaupt nicht bestraft wurde die Vielzahl an Beleidigungen, die der Täter gegen die Beamten ausstieß. "Wir wurden permanent beleidigt", so der Zeuge. Unter anderem sollen die Beamten als "Arschlöcher" und "kleine Würstchen" tituliert worden sein. Diese Beschimpfungen seien nicht zur Anzeige gebracht worden und können daher auch nicht Gegenstand der Verhandlung sein, so die Richterin.
"Wir können Beleidigungen nur auf Antrag verfolgen", erklärt dazu der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Stade, Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, auf WOCHENBLATT-Anfrage. Doch warum wurde seitens der Polizei keine Anzeige erstattet? Diese Frage stellt sich angesichts einer medienwirksamen Aktion im Frühjahr.

Damals hatten Vertreter von Feuerwehr, Katastrophenschutz, Landkreis, Polizei und Strafverfolgungsbehörden im Rahmen einer konzertierten Kampagne angekündigt, auch verbale Übergriffe anzuzeigen bzw. zu ahnden. Auch Beleidigungen seien kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwerwiegende Straftat, hieß es damals.
Warum im konkreten Fall keine Anzeige erfolgte, kann sich der Stader Polizeisprecher Rainer Bohmbach nicht erklären. "Die Kollegen sind grundsätzlich dazu angehalten, jede Beleidigung zu melden." Der Angeklagte könne sich freuen, dass bei ihm offenbar ein Auge zugedrückt worden sei. Auch bei der Polizeiinspektion in Winsen gilt eine ähnliche Ansage wie in Stade, so der dortige Sprecher Jan Krüger: "Allerdings liegt es im Ermessen jedes Kollegen, ob er sich wirklich beleidigt fühlt."

Gewalt gegen Polizeibeamte
Eine Statistik über Beleidigungen gegenüber Beamten wird bei der Polizei nicht geführt. Registriert werden aber die Gewaltdelikte, die sich gegen Polizisten richten. Im Landkreis Stade gab es 2018 64 Gewalttaten gegen 147 Beamte, in zehn Fällen wurden gefährliche Gegenstände wie Messer oder Schlagwerkzeuge eingesetzt. Im gleichen Zeitraum wurden im Landkreis Harburg 68 Delikte registriert, bei denen Gewalt gegen Polizeibeamte angewandt wurde. Die Taten reichten von aktivem widerstand bis hin zur schweren Körperverletzung. Die Zahlen für 2019 werden erst im Dezember ausgewertet.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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