Tödlicher Raubüberfall auf Zaunbau-Unternehmer: Prozess am Landgericht Stade hat begonnen
Weißrusse steht wegen Mordes vor Gericht

Dzmitryi K. mit seinen Anwälten Mindaugas Jacinevicius aus Berlin und Michael Helwig aus Rotenburg (v.li.)  Foto: jd
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jd. Stade. Der lange Arm des Gesetzes reicht weit. - Eine Binsenweisheit, die im Mordfall Gerd Hennig ("Zaunkönig-Mord") aber durchaus zutreffend ist. In diesem Fall reichte der lange Arm der Justiz sogar bis an die Ostgrenze der EU. Dort, am Grenzübergang zwischen Weißrussland und Litauen wurde im Herbst 2018 einer der beiden mutmaßlichen Täter ergriffen, die sich noch auf freiem Fuß befanden. Jetzt muss sich der weißrussische Staatsbürger Dzmitryi K. (32) vor dem Landgericht Stade wegen Mordes in Tateinheit mit Raub verantworten.

Laut Anklageschrift soll K. im Dezember 2010 gemeinsam mit einem Komplizen in das Haus des Oldendorfer Zaunbau-Unternehmers Gerd Hennig (Spitzname "Zaunkönig") eingedrungen sein. Die beiden Täter gingen bei dem nächtlichen Raubüberfall so brutal vor, dass Hennig († 50) verstarb. Sie stopften ein Kissen in den Mund des Opfers und verklebten den Mund mit Paketband. Hennig erstickte an einer Blutansammlung in den oberen Atemwegen. Der Tod des Unternehmers sei billigend in Kauf genommen worden, so der Staatsanwalt. Er wirft dem 32-Jährigen Mord aus Habgier vor.

Da K.s Aufenthaltsort in Weißrussland bekannt war, zogen die Ankläger zeitweise in Erwägung, K. in der ehemaligen Sowjetrepublik den Prozess zu machen. Doch die dortigen Justizbehörden verlangten im Vorfeld mehrere Tausend Seiten aus den Ermittlungsakten ins Russische zu übersetzen, was Hunderttausende Euros gekostet hätte. Vielleicht kann der mutmaßliche Mörder jetzt froh sein, dass er in Deutschland vor Gericht steht. Weißrussland ist das letzte europäische Land, in dem bei Mord die Todesstrafe droht und auch angewandt wird.

Letztlich musste Gerd Hennig wegen rund 12.000 Euro sterben. So hoch war die Geldsumme, die die Täter in der Nacht des Überfalls erbeuteten. Laut Anklageschrift soll K. Hennig mit Schlägen traktiert haben, damit dieser die Geheimnummer seiner Geldkarten nennt. Anschließend war der Weißrusse rund eine Stunde unterwegs, um 5.960 Euro von Geldautomaten abzuheben. Ein Bargeldbetrag in etwa gleicher Höhe soll den Raubmördern in Hennigs Haus in die Hände gefallen sein.

Auch gegen die während der Tatnacht ebenfalls im Haus weilende Ehefrau von Hennig soll K. äußerste Brutalität an den Tag gelegt haben. Sie erlitt neben anderen schweren Kopfverletzungen eine Jochbeinfraktur, weil ihr Gesicht wiederholt auf den Küchenboden geschlagen wurde. Die Polin tritt in dem wahrscheinlich bis August laufenden Prozess als Nebenklägerin auf und ist als Zeugin geladen. Ob die mittlerweile in ihr Heimatland zurückgekehrte Frau, die offenbar noch immer unter den Folgen der Tat leidet, tatsächlich aussagen wird, ist fraglich. Die Opfer-Anwältin Karin Bartels erklärte, dass derzeit ein Attest aus dem Polnischen übersetzt wird, in dem es darum geht, ob ihre Mandatin überhaupt verhandlungsfähig ist.

Ausgesagt hat am ersten Prozesstag der Nachbar des Ehepaars Hennig. Der schilderte, wie Hennigs Frau blutüberströmt und noch an den Beinen gefesselt zu nächtlicher Stunde an seinem Schlafzimmerfenster klopfte. Allerdings konnte sich der jetzt 84-Jährige kaum noch an Details zur Tatnacht, die immerhin mehr als acht Jahre zurückliegt, erinnern. "Weiß ich nicht mehr", antwortete der Zeuge wiederholt auf Fragen des Richters.

Seine wenigen jetzigen Angaben wichen zudem zum Teil von den damals vor der Polizei gemachten Aussagen ab. Auf Beschluss des Gerichts wurde außerdem das Protokoll der polizeilichen Vernehmung der Ehefrau des Nachbarn verlesen. Diese konnte nicht mehr selbst befragt werden, weil sie bereits vor fünf Jahren verstorben ist.

Als Nächstes steht mit Alexander V. einer der beiden bereits verurteilten Mittäter auf der Zeugenliste. Während der Drahtzieher des Überfalls, Sergej L., 2014 im ersten "Zaunkönig-Prozess" zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, kam V. mit vier Jahren und drei Monaten wegen Beihilfe davon. Da V. bereits rechtskräftig abgeurteilt worden ist, steht ihm nach Ansicht des Richters kein Zeugnisverweigerungsrecht zu.

• V., der sich inzwischen wieder auf freiem Fuß befindet, hat am gestrigen Dienstag (nach Redaktionsschluss) als Zeuge ausgesagt. Über seine Aussage berichtet das WOCHENBLATT in der kommenden Samstagsausgabe.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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