Geflügelpest im Landkreis Stade
Ausbruch in Mastbetrieb Fredenbeck
- Foto: KI-generiert/ChatGPT
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Geflügelpest im Landkreis Stade: Nach einem Ausbruch in Fredenbeck wurden Sperrzonen eingerichtet. Rund 10.000 Tiere getötet. Jetzt gilt Stallpflicht.
Die Geflügelpest hat den Landkreis Stade erreicht: In einem Mastbetrieb in der Samtgemeinde Fredenbeck wurde das Virus nachgewiesen. Die zuständige Behörde hat umgehend Maßnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung der auch als Vogelgrippe bekannten Tierseuche zu verhindern.
Drei-Kilometer-Schutzzone rund um betroffenen Betrieb
Nach Bestätigung des Ausbruchs durch ein Veterinärlabor wurde eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern eingerichtet. Für diesen Bereich gilt ab dem 1. November eine allgemeine Aufstallungspflicht für sämtliches Geflügel – unabhängig von der Bestandsgröße. Alle Tiere müssen in geschlossenen Ställen oder unter gesicherten Schutzvorrichtungen gehalten werden.
Etwa 10.000 Tiere im betroffenen Mastbetrieb wurden bereits unter amtlicher Aufsicht tierschutzgerecht getötet.
Zehn-Kilometer-Überwachungszone und strenge Transportregeln
Zusätzlich zur Schutzzone wurde eine zehn Kilometer umfassende Überwachungszone festgelegt. Innerhalb beider Zonen gelten strenge Vorschriften: Geflügel sowie Geflügelfleisch dürfen weder in die noch aus den betroffenen Gebieten transportiert werden. Ausnahmen bedürfen einer individuellen Genehmigung durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Stade. Die vollständige Allgemeinverfügung ist online auf der Website des Landkreises unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ abrufbar.
Stallpflicht für größere Geflügelhaltungen im gesamten Kreisgebiet
Bereits seit dem 31. Oktober gilt im gesamten Landkreis Stade eine Stallpflicht für alle Betriebe mit mehr als 50 Tieren. Diese müssen entweder in geschlossenen Ställen oder unter speziellen Vorrichtungen mit einer maximalen Maschenweite von 25 Millimetern untergebracht werden.
Dr. Sibylle Witthöft, Leiterin des Veterinäramtes, empfiehlt jedoch ausdrücklich auch kleineren Halterinnen und Haltern – etwa in Privathaushalten – ihre Tiere vorsorglich aufzustallen: „Aufgrund der aktuellen Seuchenlage ist höchste Vorsicht geboten.“
Erste Nachweise bereits im Oktober
Die diesjährige Lage zeigt sich besonders dynamisch. Bereits am 22. Oktober wurde ein mit der Geflügelpest infizierter Kranich bei Wangersen tot aufgefunden. Seither beobachtet das Veterinäramt die Lage intensiv und bewertet die Situation fortlaufend neu.
Keine Gefahr für Menschen – Hygiene bleibt wichtig
Die Geflügelpest stellt für Menschen sowie Haustiere wie Hunde und Katzen grundsätzlich keine Gefahr dar. Dennoch sollte ein direkter Kontakt mit erkranktem oder totem Geflügel vermieden werden. Eine Ansteckung des Menschen ist nur bei sehr engem Kontakt mit infizierten Tieren möglich. Der Verzehr von durchgegarten Geflügelprodukten ist unbedenklich.
Wer tote Tiere findet, sollte diese nicht berühren, sondern umgehend das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz informieren – am besten per E-Mail an: veterinaerwesen@landkreis-stade.de
. Die Kadaver werden unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen eingesammelt und fachgerecht entsorgt. Aufgrund begrenzter Ressourcen kann es dabei zu Verzögerungen kommen.
Weitere Informationen und Merkblätter online verfügbar
Der Landkreis Stade informiert regelmäßig über aktuelle Entwicklungen zur Vogelgrippe. Unter der Rubrik „Brennpunkt“ auf der Landkreis-Website finden sich Merkblätter, Allgemeinverfügungen sowie weiterführende Hinweise für Geflügelhalterinnen und -halter.
Redakteur:Nicola Dultz aus Buxtehude |
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