Schärfere Corona-Regelungen für beliebte Ausflugsziele
Im Mai gilt wieder Maskenpflicht auf mehreren Parkplätzen im Landkreis Stade
jd. Stade. Bitte Maske tragen: Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP2-Maske ist nach der niedersächsischen Corona-Verordnung u.a. auf Bahnhöfen, Parkplätzen vor Supermärkten und in Geschäften vorgeschrieben. Darüber hinaus besteht im Landkreis Stade auf bestimmten öffentlichen Plätzen und in mehreren Straßen in den Ortsmitten der Kommunen eine Maskenpflicht.
Diese Pflicht, draußen eine Mund-Nasen-Maske zu tragen, hat der Landkreis Stade für die Feiertage und Wochenenden im Mai ausgeweitet. So müssen u.a. zu Pfingsten an verschiedenen Stellen in der Stadt Stade und in den (Samt-)Gemeinden Fredenbeck, Horneburg, Drochtersen und Jork Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. Dabei handelt es sich vorwiegend um Ausflugsziele.
Die Maskenpflicht gilt am Samstag und Sonntag, 8. und 9. Mai, von Himmelfahrt (Donnerstag, 13. Mai) bis Sonntag, 16. Mai, zu Pfingsten von Samstag, 22. Mai bis Dienstag, 25. Mai (Ferientag) sowie am letzten Mai-Wochenende (Samstag und Sonntag, 29. und 30. Mai).
Die Maskenpflicht ist an den genannten Tagen für folgende Bereiche angeordnet:
Hansestadt Stade:
Gesamter Bereich Stader Elbstraße ab Deichlücke Richtung Schwinge/Elbe (Stadersand)
Samtgemeinde Fredenbeck:
Öffentlich zugängliche Parkplätze an der K44 (Rüstjer Forst) auf Höhe Kilometer 2,3 und 3,45
Samtgemeinde Horneburg:
Plätze "Am Sande" und "Am Burgmannshof"
Gemeinde Drochtersen:
Krautsand: Parkfläche Außendeichgelände einschließlich des Wohnmobil-Stellplatzes und Weg zum Anleger, einschließlich des Anlegers; Parkplatz Alter Hafen; Parkplatz Pastorenweide
Gemeinde Jork:
- Festplatz Jork-Zentrum (Am Fleet/Jorkerfelde)
- Parkplatz am Fährhaus Kirschenland, Wisch 9
- Parkplatz gegenüber vom Fährhaus Kirschenland, Deichseite
- Parkplatz Neuenschleuse gegenüber der Freiwilligen Feuerwehr Borstel, Yachthafenstraße 4
- Parkplatz am Yachthafen / Café Möwennest, Yachtstraße 6
Die Maskenpflicht gilt nur auf den jeweiligen Plätzen, nicht beim Spaziergang. Außerdem werden an bestimmten Tagen die beiden zentralen Anlaufstellen Stadersand und Lüheanleger, bei Bedarf auch der Parkplatz Krautsand, durch die Gemeinden gesperrt. Jeder Verstoß kann mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.
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