WOCHENBLATT-Leserumfrage zum Thema "Raser"
Vorbild Dänemark: Autos von Temposündern beschlagnahmen?

Rasern droht in Dänemark der Verlust ihres Autos, wenn sie deutlich zu schnell unterwegs sind | Foto: LK Stade
  • Rasern droht in Dänemark der Verlust ihres Autos, wenn sie deutlich zu schnell unterwegs sind
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Wieder ist ein Raser geblitzt worden, der innerorts mit einem Wahnsinns-Tempo unterwegs war: Vor einer Woche ging den Kontrolleuren ein Stader ins Netz, der mit 104 Stundenkilometern eine Straße entlangjagte. Erlaubt sind nur 50 km/h. Ihm drohen jetzt 400 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und mindestens ein Monat Fahrverbot. Damit kommt der leichtsinnige Autofahrer noch gut weg. Denn bei unseren nördlichen Nachbarn werden Strafen verhängt, die wesentlich drastischer sind: In Dänemark wurde kürzlich das Auto eines deutschen Ehepaars beschlagnahmt, das mit 107 km/h durch einen Ort gerast war.

Nehmen Sie an der Leser-Umfrage teil

Was meinen Sie, liebe WOCHENBLATT-Leserinnen und -Leser: Sollte sich Deutschland seinen nördlichen Nachbarn Dänemark zum Vorbild nehmen und Raser-Autos ebenfalls konfiszieren? Oder halten Sie eine solche Strafe für unangemessen? Stimmen Sie hier mit ab beim Online-Voting des WOCHENBLATT:

Halten Sie bei Extrem-Rasern die Beschlagnahme des Autos für richtig?

DARUM GEHT ES:

Dänen greifen bei "Wahnsinnsfahrten" durch

Um der Raserei auf den Straßen einen Riegel vorzuschieben, haben die Dänen im Jahr 2021 ein Gesetz eingeführt, das eine wesentlich abschreckendere Wirkung haben dürfte als Geldbußen oder Punkte in der Verkehrssünder-Kartei. Das Gesetz mit dem Titel „Vanvidskørsel skal stoppes – 9 tiltag for tryghed påde danske veje“ (Wahnsinnsfahrten stoppen – 9 Maßnahmen für mehr Sicherheit auf dänischen Straßen) sieht bei einem besonders schwerwiegenden Verkehrsverstoß die denkbar härteste Strafe vor, die es für einen Autofahrer geben kann: Ihm wird das Auto weggenommen - zusätzlich zum Bußgeld und Führerscheinentzug.

Raser wird in Stade mit 104 km/h geblitzt

Dieses "Wahnsinnsfahrten"-Gesetz greift u.a bei Alkoholfahrten jenseits der zwei Promille, besonders rücksichtsloser Fahrweise, Rasen mit Tempo 200 oder mehr - und einer Geschwindigkeitsüberschreitung um das Doppelte. Das heißt beispielsweise: Wer mit mindestens 100 km/h durch eine geschlossene Ortschaft braust, riskiert den Verlust von Führerschein und Fahrzeug. Die Polizei darf den Wagen direkt vor Ort beschlagnahmen. Ein Gericht kann danach die Versteigerung des Autos zugunsten der Staatskasse verfügen.

Das Auto wird konfisziert - egal, wem es gehört

Dabei ist völlig egal, wem das Auto gehört - ob es gemietet, geleast oder auch nur für eine Spritztour ausgeliehen wurde. Wenn es sich um nicht das eigene Auto handelt, können auf den Raser somit hohe Schadensersatzforderungen zukommen. Dänische Eltern dürften ihre Sprößlinge zu zurückhaltender Fahrweise ermahnen, seitdem die Fälle von zwei Müttern publik wurden: Sie hatten ihre Autos jeweils an Sohnemann (19) und Töchterchen (20) ausgeliehen. Beide unternahmen eine "Wahnsinnsfahrt", wurden von der "Politi" (Polizei) erwischt- und schon war Mamas Auto konfisziert.

Neben dem eingangs erwähnten Ehepaar durften auch bereits andere deutsche Urlauber den Heimweg mit der Bahn antreten, weil sie beim Rasen erwischt wurden und das Auto futsch ist. Bezugnehmend auf den Fall des deutschen Ehepaares, das im süddänischen Tondern erwischt wurde, wird der Leiter der Verkehrspolizei für Südjütland, Polizeikommissar Eli Jepsen Gejsing, von der Zeitung "Der Nordschleswiger" mit folgendem Kommentar zitiert: "Wir sind sehr froh, dass das Fahrzeug beschlagnahmt wurde. Das Fahren mit diesen Geschwindigkeiten ist inakzeptabel."

Die schlimmsten Temposünder im Landkreis Stade

Ist die Strafe angemessen oder doch überzogen?

Dass sinn- und rücksichtslose Raserei auf den Straßen inakzeptabel ist, darüber muss sicher nicht diskutiert werden. Wer mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs ist, bringt andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Und wer ein Tempolimit um mehr als das Doppelte überschreitet, muss auch empfindlich bestraft und - im wahrsten Sinne des Wortes - per Führerscheinentzug für einige Zeit aus dem Verkehr gezogen werden. Auch wesentlich höhere Geldbußen wären gerechtfertigt, um Verkehrsrowdys in ihre Schranken zu weisen. Aber geht die dänische Praxis nicht zu weit? Die WOCHENBLATT-Redaktionsleiter Oliver Sander und Jörg Dammann äußern ihre persönliche Meinung im folgenden "Pro und Kontra" zu der Frage, ob die Konfiszierung eines Raser-Autos angemessen ist oder nicht. Jörg Dammann bejaht dies, Oliver Sander hält dagegen.

PRO: Raser sind eine Gefahr für alle

"Immer häufiger werden Raser ertappt, die mehr als doppelt so schnell unterwegs sind wie erlaubt. Machen wir uns nichts vor: Diese Verkehrsrowdys rasen ja nicht nur an den Stellen, wo zufällig geblitzt wurde. Für sie sind alle Straßen eine Rennpiste. Wenn sie wegen der Verkehrslage mal nicht das Gaspedal durchtreten können, dann drängeln sie, bis sie überholen können - und wenn es vor einer Kurve ist.

Ich habe erst vor ein paar Tagen solch einen Rücksichtlos-Raser hinter mir gehabt. Auf der Strecke galt wegen der kaputten Fahrbahn eine Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Dass ich das Tempolimit einhielt, passte meinem Hintermann gar nicht. Er klebte an meiner Stoßstange, wollte dann an einer Kuppe überholen, scherte in letzter Sekunde wieder ein, weil unvermittelt Gegenverkehr kam. Als die Gegenfahrbahn endlich frei war, zog er an mir vorbei. Ich war erlöst.

Mit diesem Beispiel möchte ich meine These untermauern: Extremraser stellen in jeder Situation eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar. Ihr Auto ist so gefährlich wie eine Waffe. Und diese Waffe sollte ihnen abgenommen werden, wenn sie bei einer "Wahnsinnsfahrt" erwischt werden. Ein paar Hundert Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot schrecken nicht ab.

Weh tut es solchen Leuten erst, wenn es an ihr liebstes Stück, das Auto, geht. Viele hochmotorisierte Schlitten kosten locker mehrere zehntausend Euro. Wenn die Presse dann über die ersten Fälle konfiszierter "Rennwagen" berichtet, dürfte das seine abschreckende Wirkung nicht verfehlen. Selbst ein eingefleischter Raser würde es wohl kaum riskieren, sein geliebtes Auto aufs Spiel zu setzen."

Jörg Dammann


KONTRA: Strafen müssen sofort erfolgen

"Natürlich nervt es kolossal, wenn man mit dem Auto oder anderen Verkehrsmitteln unterwegs ist und der Hintermann drängelt. Deshalb bei "Wahnsinnsfahrten" das Auto zu konfiszieren und zu verkaufen, halte ich allerdings für überzogen.

Ich plädiere stattdessen dafür, die bestehenden Strafkataloge konsequent anzuwenden und in Teilen deutlich zu verschärfen. Die größte Abschreckung für Raser wird meiner Meinung nach erreicht, wenn die Strafe zeitnah nach dem Vergehen ausgesprochen wird und nicht irgendwann, wenn die Raserei womöglich längst aus dem Gedächtnis verschwunden ist. Mir ist bewusst, dass das nur umgesetzt werden kann, wenn das Personal bei Gerichten deutlich aufgestockt wird. Aber das Thema muss wegen der zahlreichen Verfahren, die an den Gerichten noch abgearbeitet werden müssen, sowieso angegangen werden.

Anstatt die Raserfahrzeuge zu konfiszieren und zu verkaufen, sollte man die Strafen bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen deutlich verschärfen. Dabei meine ich nicht Geldstrafen, denn die schrecken Fahrer teurer PS-starker Fahrzeuge nicht ab, sondern den Einzug des Führerscheins. Wäre der für mindestens sechs Monate weg, erzielte der Staat eine erhebliche Abschreckungswirkung. Wie wäre es übrigens, wenn man auch Mitinsassen in Raserfahrzeugen in die Mithaftung nehmen würde? Wenn dem Beifahrer oder Mitfahrern im Autofonds eine Strafe droht, die den Raser am Steuer nicht einbremsen, würde das womöglich auch eine Wirkung haben. Ganz ohne drohenden Verkauf des Raserfahrzeugs."

Oliver Sander

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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