Kreisverwaltung in Stade berät über Beschränkungen
Wird der Landkreis Stade Oster-Ausflüge an die Elbe auch in diesem Jahr verbieten?
jd. Stade. Diese Maßnahme sorgte im vergangenen Jahr für reichlich Unmut: Der Landkreis hatte zu Ostern und zur Kirschblüte ein Betretungsverbot für die Elbdeiche, das Deichvorgelände und Ausflugsziele entlang der Elbe wie beispielsweise den Lüheanleger verhängt. Ausnahmen gab es nur für die Anwohner. Damals hat wohl niemand damit gerechnet, dass es in diesem Jahr wohl wieder Corona-Beschränkungen von den Osterfeiertagen bis zum Ende der Obstblüte Anfang Mai geben wird.
"Wir müssen auch schon wieder darüber nachdenken, besonders beliebte Ziele an der Elbe wie im Frühjahr vergangenen Jahres für touristische Zwecke zu sperren", erklärte jetzt Landrat Michael Roesberg gegenüber dem WOCHENBLATT. In welcher Form, darüber werde gerade beraten.
Roesberg geht außerdem davon aus, dass sich auch bei den Regelungen zur Maskenpflicht in den Innenstädten und Ortszentren des Landkreises zumindest bis Ostern nichts Entscheidendes ändern wird. Aktuell gilt die Allgemeinverfügung des Landkreises, nach der in weiten Teilen der Altstadtbereiche von Stade und Buxtehude sowie in den Ortmitten zentraler Orte wie Harsefeld oder Jork eine Maske getragen werden muss. Ursprünglich war diese Regelung ab einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 50 verpflichtend und galt einem Wert von 35 als Empfehlung. Mittlerweile besteht die Maskenpflicht unabhängig vom Inzidenzwert.
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