Gemeinnützige Arbeit als Integration
Arbeitspflicht für Geflüchtete: Wie stehen die Landkreise Stade und Harburg dazu?

Asylsuchende können schon jetzt zu gemeinnützigen Arbeiten wie #+dem Mähen von Sportplätzen herangezogen werden. Im Landkreis Stade erfolgt dies über das Projekt "Zweifach helfen"  | Foto: Adobe Stock/mtaira
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Die Asylpolitik in Deutschland war in dieser Woche wieder ein Thema: Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte die Ministerpräsidenten zum Migrationsgipfel geladen. Bei dem außergewöhnlich kurzen Treffen - böse Zungen sprechen von einem "Speed-Dating" - ist offenbar nicht viel herausgekommen. Dabei ist der künftige Umgang mit Asylsuchenden und illegalen Migranten ein Thema, das die Bevölkerung sehr bewegt. Dazu gehört auch die Debatte um eine Arbeitspflicht für Geflüchtete. Darüber wird seit Tagen heftig diskutiert. Der deutsche Landkreistag hat sich für eine solche Pflicht ausgesprochen. Das WOCHENBLATT fragte bei den Landkreisen Stade und Harburg nach, wie man sich dort zu dem Thema positioniert.

Bereits im Herbst 2023 hatte der Präsident des Landkreistages, Reinhard Sager, die Diskussion um die Arbeitspflicht neu ins Rollen gebracht. "Wer gesund und nicht gehandicapt ist, muss arbeiten", forderte Sager in Bezug auf Asylbewerber. Rechtlich ist es schon jetzt möglich, Asylsuchende zur Arbeit heranzuziehen. So heißt es in Paragraf 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes: "Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet."

Beitrag zur Integration

„Ich begrüße die Diskussion um verstärkte Arbeitsanreize für Asylbewerber“, sagt Stades Landrat Kai Seefried (CDU). „Wir können damit einen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt genauso wie für eine verstärkte Integration leisten.“ Niedrigschwellige Tätigkeiten, wie sie im Landkreis Stade auf freiwilliger Basis bereits angeboten werden, seien ein wesentlicher Beitrag zur Integration und zum Erwerb der deutschen Sprache. Ein Baustein im Landkreis Stade ist das Projekt „Zweifach helfen“, das der Landkreis zusammen mit dem Berufsbildungswerk Cadenberge-Stade (BBW) realisiert. Die Asylbewerber unterstützen z.B. bei der Pflege von Sportplätzen. Hierbei gilt das Freiwilligkeitsprinzip.

Vorrang für Sprachkurse

"Gewissermaßen handelt es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit mit einer Aufwandsentschädigung von 80 Cent pro Stunde", sagt der Stader Landrat. Im Projekt würden auch Deutschkurse angeboten. „Sollte ein Deutschkurs in einer zeitlichen Konkurrenz zum Arbeitsangebot stehen, hat aus unserer Sicht der Deutschkurs Vorrang“, erklärt Seefried. Der Spracherwerb sei Voraussetzung für Integration – auch in den regulären Arbeitsmarkt. Das sieht auch Seefrieds Amtskollege aus dem Landkreis Harburg, Rainer Rempe (CDU), so: "Weiterführende Integrationsmaßnahmen wie die Teilnahme an einem Sprach- oder Integrationskurs haben grundsätzlich Vorrang." Es sei aber denkbar, dass Sprach- oder Integrationskurse und gemeinnützige Arbeit nebeneinander stattfinden.

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Struktur im Tagesablauf

Rempe berichtet, dass Bürger auf Informationsveranstaltungen immer wieder fordern, Geflüchtete zu gemeinnütziger Arbeit heranzuziehen. Meist stecke dahinter der Ansatz, den Geflüchteten mehr Struktur im Tagesablauf zu bieten und sie schneller in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt zu integrieren. "Wir beobachten in jedem Fall, dass ein großer Teil der Asylsuchenden ohnehin bereit ist, zu arbeiten", sagt Rempe. Grundsätzlich biete jede Möglichkeit für Geflüchtete, in Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisse einzutreten, die große Chance, "dass sich die Menschen besser in unsere Gesellschaft integrieren, schneller Sprachkenntnisse erwerben und ihre vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten sinnvoll nutzen und weiter ausbauen können", meint Rempe. "Und wir erleben, dass sich ein Großteil der Asylsuchenden genau das wünscht."

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Vergleichbar mit Ein-Euro-Job

Der Harburger Landrat räumt ein, dass die gesetzlich vorgegebenen 80 Cent Stundenlohn "nicht viel" seien, man könne diesen Betrag aber durchaus mit dem Ein-Euro-Job beim Bürgergeld vergleichen. Als Beschäftigungsmöglichkeiten für zum Arbeiten herangezogene Asylsuchende kommen laut Landkreis Harburg u.a. Tätigkeiten auf städtischen Bauhöfen, im Bereich der Landschaftspflegegruppe des Landkreises oder im Naturschutz, in Vereinen und bei anderen gemeinnützigen Einrichtungen in Betracht. Die Arbeit des Asylsuchenden muss dabei unmittelbar dem Gemeinwohl dienen und darf dabei keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgen.

• Im Landkreis Harburg gibt es derzeit etwas mehr als 2.000 Asylsuchende, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Im Landkreis Stade sind es halb so viele Personen. Ausreisepflichtig - etwa wegen eines abgelehnten Asylantrages - sind im Landkreis Harburg rund 700 Ausländer, im Landkreis Stade besteht bei rund 270 Personen eine Ausreisepflicht.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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