Klage von Elbfähre-Betreiber abgewiesen
Oberstes Gericht: Elbtunnel bei Drochtersen darf gebaut werden

Juristische Niederlage für die Gegner des A20-Elbtunnels bei Drochtersen: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat deren Klagen abgewiesen. Mit einer Fertigstellung des Tunnels vor 2030 ist aber nicht zu rechnen | Foto: Adobe Stock/ ptyszku
  • Juristische Niederlage für die Gegner des A20-Elbtunnels bei Drochtersen: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat deren Klagen abgewiesen. Mit einer Fertigstellung des Tunnels vor 2030 ist aber nicht zu rechnen
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Das Herzstück der "Küstenautobahn" A20 kann gebaut werden: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klagen gegen den Bau des neuen Elbtunnels bei Drochtersen abgewiesen. Geklagt gegen die künftige Verbindung zwischen Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten Umweltverbände sowie die Reederei FRS, die die Elbfähre Wischhafen-Glückstadt betreibt. Der Planfeststellungsbeschluss des Landes zum Bau des A-20-Tunnels ist damit rechtskräftig.

Christoph von Speßhardt, Hauptgeschäftsführer der IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum, begrüßt die Entscheidung der Leipziger Richter: "Die A20 ist eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte im Elbe-Weser-Raum und Wirtschafts- und Arbeitsplatzförderung par excellence. Die heutige Gerichtsentscheidung wird dem Bau einen deutlichen Schub verleihen." Das unterstreicht auch IHK-Verkehrsexpertin Sina Elmers: "Für die Menschen und Unternehmen beiderseits der Elbe ist das eine ausgesprochen gute Nachricht."

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Deutschland ist zu langsam beim Straßenbau

Das Autobahnprojekt zeige aber leider auch, wie langsam Deutschland noch immer bei der Realisierung wichtiger Infrastrukturmaßnahmen sei, heißt es von der IHK. "Seit Jahrzehnten drängen Menschen und Wirtschaft im Norden auf die Realisierung. Das langsame Voranschreiten hat einen hohen volkswirtschaftlichen Schaden verursacht", erklärt der Leiter Standortpolitik bei der IHK, Martin Bockler. Er verweist auf gestiegene Baukosten, die Staus auf den Autobahnen rund um Hamburg, die Belastungen im nachgelagerten Netz und auch den entgangenen wirtschaftlichen Nutzen. 

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Sobald für die beiden an den Tunnel anschließenden Bauabschnitten ebenfalls Baurecht vorliegt, kann mit dem Tunnelbau begonnen werden. Zu rechnen ist mit einer sechsjährigen Bauzeit. Noch für das Jahr 2024 werden die Planfeststellungsbeschlüsse zu diesen beiden Abschnitte erwartet. Wenn sie rechtskräftig werden, ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer durchgehenden Ost-West-Verbindung von der Nordsee bis zur Ostsee erreicht.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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