Kehdingen liegt in der Evakuierungszone des AKW Brokdorf
Was ist zu tun nach einem Kraftwerks-GAU?
jd. Stade. Ein Super-GAU im AKW Brokdorf: Das ist ein Katastrophen-Szenario, auf das sich der Landkreis Stade einstellen muss. Dazu gehört - wie im obigen Artikel beschrieben - die Einrichtung einer Notfallstation. Das ist aber noch nicht alles: Nach Fukishima haben die Behörden in Bund und Land neue Richtlinien für eine nukleare Katastrophe erlassen. Vieles davon sind bisher aber nur Empfehlungen. Diese sollen erst Ende 2020 als verbindliche Vorgaben für die zuständigen Stellen vor Ort in Kraft tretem. Was schon jetzt gilt, sind neue Evakuierungszonen. Demnach müsste Kehdingen nach einem schweren Reaktorunglück im AKW Brokdorf komplett evakuiert werden.
Denn die sogenannte Mittelzone ist von bisher zehn auf 20 Kilometer ausgedehnt worden. Wer in diesem Bereich wohnt, soll im Falle einer schweren Atomunfalls wie etwa einer Kernschmelze das Gebiet binnen 24 Stunden verlassen. Noch schneller müssten die Bewohner des Freiburger Ortskerns evakuiert werden: Da sie in der Zentralzone leben, die einen Radius von fünf Kilometern um das Kraftwerk umfasst, müssten sie binnen sechs Stunden nach Alarmierung diese Zone verlassen.
Wie diese Evakuierungen vonstatten gehen sollen, müssen die betroffenen Landkreise in ihren Notfallplänen regeln. In einem Ratgeber, den der Betreiber des AKW Brokdorf, der Stromkonzern "PreussenElektra", für die Bevölkerung im Umfeld des Kraftwerks herausgegeben hat, findet sich nur der lapidare Hinweis, dass die Sammelstellen für die Zentral- und Mittelzone "lagespezifisch bzw. situationsabhängig eingerichtet" werden. Die Evakuierungsrouten würden im Bedarfsfall bekanntgegeben.
Dabei wird auch großzügig an diejenigen gedacht, die mangels Auto nicht mobil sind: "Sollten Sie nicht in der Lage sein, in einem Pkw mitzufahren oder sich zu einer Sammelstelle zu begeben, so zeigen Sie dieses durch ein weißes Tuch oder Bettlaken an einem Fenster an", heißt es in der Notfall-Broschüre.
Laut den Empfehlungen der Strahlenschutzkommission wird aber davon ausgegangen, dass die meisten Bewohner sich mit dem eigenen Wagen in Sicherheit begeben. Selbst wenn jemand einer Strahlung ausgesetzt war, sollte er nicht an einer Weiterfahrt gehindert werden. "Es sind keine Einschränkungen für Personen, die das gefährdete Gebiet verlassen wollen, vorzusehen", so die Empfehlung.
Organisiert werden muss im Krisenfall auch die Ausgabe von Jodtabletten. Davon sind beim Landkreis unzählige Kartons eingelagert. Bewohner der Zentral- und Mittelzone sollen die hochdosierten Kaliumjodid-Tabletten binnen sechs bzw. zwölf Stunden erhalten - für die sogenannte "Jodblockade". Mit der Zuführung des Jods in Tablettenform soll verhindert werden, das der Körper aus dem AKW entwichenes radioaktives Jod aufnimmt und in der Schilddrüse anreichert. So will man Krebserkrankungen aufgrund der Strahlenbelastung verhinderen.
Wie die Ausgabe der Jodtabletten erfolgt und welche Turnhalle zur Notfallstation umfunktioniert wird, soll laut den Notfallplänen situationsbedingt festgelegt werden. Ob sich diese Pläne im Ernstfall tatsächlich bewähren, könnte im Rahmen einer Notfallübung erprobt werden. Für den Kreis Stade ist eine solche Übung vorerst nicht vorgesehen, so die zuständige Kreis-Dezernentin Nicole Streitz. "Es ist aber vorstellbar, dass wir diese Übung vielleicht im Jahr 2021 abhalten."
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