Inzidenz 19,6: Corona-Beschränkungen wurden verschärft
Landkreis Stade ist jetzt Region mit erhöhtem Infektionsgeschehen

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jd. Stade. Der Landkreis Stade gilt seit Sonntag wieder als Region mit einem erhöhten Infektionsgeschehen. Per Allgemeinverfügung des Landrates sind jetzt wieder verschärfte Corona-Regeln in Kraft getreten. Das betrifft auch private Treffen: So dürfen jetzt nur noch zehn Personen zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahren und Geimpfte bzw. Genesene werden dabei aber nicht mitgezählt.

Grund für die erneute Verschärfung der Corona-Regeln ist die seit Tagen steigende Sieben-Tage-Inzidenz.  Die Inzidenz liegt seit sechs Tagen über dem Grenzwert von 10 und beträgt mit Stand von Montag, 9. August, 19,6. Der Landkreis sprich von einem diffusen Infektionsgeschehen. Das heißt, einzelne Hotspots lassen sich nicht ausmachen. Das Kreis-Gesundheitsamt meldet derzeit 52 aktuelle Corona-Fälle. Die meisten Fälle verzeichnet die Stadt Stade (19), gefolgt von Drochtersen und der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten (jeweils 7). 

Folgende Regeln gelten jetzt kreisweit aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens:

Kontaktbeschränkungen

  • Innen und außen: zehn Personen, unabhängig von der Zugehörigkeit zu Haushalten
  • plus Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie vollständig geimpfte und genesene Personen Begleitpersonen für Menschen mit wesentlicher Behinderung oder Pflegebedürftigkeit werden nicht eingerechnet.

Feiern

  • In der Gastronomie: mit zahlenmäßiger Beschränkung (max. 100 Personen, einschließlich geimpfte und genesene Personen, Kinder bis einschließlich 14 Jahre, Begleitpersonen für Menschen mit wesentlicher Behinderung oder Pflegebedürftigkeit)
  • Alle teilnehmenden Personen mit negativem Testnachweis
  • Maskenpflicht, sofern man nicht am Platz sitzt
  • Im privaten Haushalt: siehe Kontaktbeschränkungen

Handel

  • Maskenpflicht in Geschäften
  • Keine Maskenpflicht auf zugehörigen Parkplätzen

Gastronomie

  • Geschlossene Feiern: Maximal 100 Personen mit negativem Testnachweis oder Geimpften-/ Genesenenausweis erlaubt (einschließlich vollständig Geimpfte und Genesene, Kinder bis einschließlich 14 Jahre, Begleitpersonen für Menschen mit wesentlicher Behinderung oder Pflegebedürftigkeit)
  • Der Testnachweis entfällt für Geimpfte und Genesene, es sei denn, der Gastronom selbst verlangt es trotzdem
  • Clubs und Diskotheken: Personenbegrenzung auf 50 Prozent der zulässigen Personenkapazität des Betriebes; Zugang nur mit negativem Testnachweis; Maskenpflicht innen, sofern man nicht am Platz sitzt
  • Restaurants und Bars: Innen und außen geöffnet, kein Test; Maske tragen, sobald der Platz verlassen wird

Tourismus/ Freizeit

  • Übernachtung in Hotel, Pension, Ferienwohnung: Test bei Anreise oder Impfdokumentation oder Genesenen-Nachweis; wer keine Impfdokumentation oder Genesenen-Nachweis vorweisen kann, hat in jeder Woche der Nutzungsdauer zwei Tests durchzuführen
  • Alle Formen von Schwimmbädern sowie Saunen geöffnet
  • Touristische Aktivitäten (z.B. Schiffs- und Kutschfahrten etc.) oder Einrichtungen (Zoos, Freizeitparks etc.) - in der Regel mit Maskenpflicht im Innenbereich- bitte jeweiliges Hygienekonzept beachten
  • Kinos, Theater, Konzerthäuser geöffnet - in der Regel Maskenpflicht im Innenbereich
  • Stadt- und Naturführungen: mit Hygienekonzept zulässig

Schule

  • Szenario A (Präsenzunterricht)
  • Maske im gekennzeichneten Bereich
  • Zweimal wöchentlich Test

Kita/ Hort/ Krippe

  • Szenario A (keine Gruppenbeschränkung)
  • Freiwillige Testung für Kinder über 3 Jahre

Sport

  • Kontakt- wie auch Individualsport möglich, Duschen und Umkleide geöffnet
  • Fitnessstudios etc. geöffnet

Körpernahe Dienstleistungen (incl. Prostitution)

  • Zulässig, mit Maskenpflicht
Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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