1,5 Prozent für die Windkraft - Landkreis Stade hat Windkraftflächen neu festgelegt

Das Thema Windkraft soll seitens des Landkreises so schnell wie möglich abgearbeitet werden  Foto: jd/Archiv
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jd. Stade. Bei der Hängepartie zum Thema Windkraft ist ein Ende in Sicht: Der Landkreis hat vor Kurzem eine komplett überarbeitete Fassung des Teilabschnitts im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) vorgelegt, der sich mit der Windenergie befasst. Dabei wurden die Kriterien für geeignete Flächen und die Abstände etwa zu Wohngebieten und anderen schutzwürdigen Bereichen wie Biotopen neu festgelegt. Auch der Zuschnitt bestehender Windparks wird sich ändern. Der Kreistags-Ausschuss für Regionalplanung und Umweltfragen stimmte der Neufassung zu. Die Landkreisverwaltung wird jetzt das offizielle Planungsverfahren einleiten.

Der neue Text-Entwurf ist eine wahre Fleißarbeit: Auf 730 Seiten finden sich detaillierte Steckbriefe der in Frage kommenden Flächen. Außerdem wird dargelegt, wie sich die sogenannten harten und weichen Tabuzonen - also die Bereiche, auf denen keine Windräder errichtet werden dürfen - unterscheiden und warum welche Abstandsregelungen getroffen werden.

Der Landkreis musste die Kriterien für die Tabuzonen neu definieren, nachdem das Oberverwaltungsgericht Lüneburg den Teilabschnitt Windenergie im Sommer 2017 für unwirksam erklärt hatte. Seitdem fehlt im Landkreis ein verbindlicher rechtlicher Rahmen für die Schaffung von Windparks. Neue Windräder hätten unter Berücksichtigung des Immissionsrechts theoretisch überall im Kreisgebiet aufgestellt werden können.

Genau das soll aber verhindert werden: Um einen solchen Wildwuchs bei den Windrädern und eine "Verspargelung" der Landschaft zu vermeiden, soll der Bau von Windkraftanlagen nur innerhalb von Windparks möglich sein. Ausgewiesen sind diese Vorranggebiete für die Windkraft im entsprechenden Abschnitt des RROP, dessen Neufassung nun endlich Rechtskraft erlangen soll. Vorausgegangen ist eine intensive Prüfung sämtlicher in Frage kommender Flächen.

Bei diesem Prüfverfahren ging der Landkreis schrittweise vor. Zunächst entfielen die Gebiete, die als harte Tabuzonen gelten. Dazu zählen Natur- und Bodendenkmäler, Deiche, Naturschutzgebiete oder auch Wohnbebauung mit einem Puffer von 400 Metern. Dabei handelt es sich bereits um drei Viertel der Landkreisfläche. Als Nächstes wurden die weichen Ausschlusskriterien angewandt. Darunter fallen vor allem Pufferzonen um die harten Tabuzonen, für die zum Schutz von Mensch und Natur höhere Mindestabstände festgelegt wurden. Aber auch das gesamte Alte Land fällt unter diese Kategorie. Die besondere kulturhistorische Bedeutung dieser Region gilt als weiches Ausschlusskriterium.

Übrig blieben nach dem zweiten Durchgang 63 Flächen in einer Gesamtgröße von 5.400 Hektar, was etwa vier Prozent der Landkreisfläche entspricht. Diese "Potenzialflächen" für die Windkraftnutzung wurden einer abschließenden Betrachtung unter dem Aspekt der Umweltverträglichkeit (z.B. Natur- und Artenschutz) und unter Gesichtspunkten wie Erhaltung des Landschaftsbildes einer Einzelfallprüfung unterzogen. 40 Flächen fielen aber noch vor der Umweltprüfung heraus, weil sie so klein sind, dass sie nicht das Mindestkriterium für einen Windpark (Platz für mindestens drei Windräder) erfüllen oder weniger als vier Kilometer von einem bestehenden Windpark entfernt liegen.

Von den 23 näher untersuchten Flächen erfüllen am Ende 14 die Kriterien, um als Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen zu werden. Sie umfassen mit knapp 2.000 Hektar rund 1,5 Prozent des Landkreises. Diese Gebiete decken sich weitgehend mit den bestehenden Windparks, aufgrund der veränderten Kriterien musste aber zum Teil ein Neuzuschnitt vorgenommen werden. Auswirkungen auf die derzeit betriebenen Anlagen hat das aber nicht. Die jetzigen Windräder haben Bestandsschutz. Erst bei einem Repowering müssen die Grenzen der neuen Vorranggebiete eingehalten werden.

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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