Im Regenschacht hängengeblieben - Unfall am Bahnhof Ashausen

Manfred Tiemann zeigt auf die Stelle, an der er im damals noch offenen Regenschacht hängengeblieben ist   Foto: thl
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thl. Ashausen. Eine kleine Unaufmerksamkeit, wie sie jedem von uns jeden Tag irgendwo passieren kann, reichte aus, um für Manfred Tiemann eine Odyssee zu starten. Der 56-Jährige verunfallte im Juli am Bahnhof Ashausen, als er mit dem Fuß in einem offenen Regenschacht hängenblieb. Die Folge: Meniskusriss im Knie, Platzwunde am Kopf, Hautabschürfungen, zwei Tage Klinik.
Doch nach den körperlichen Schmerzen, kamen die seelischen, denn niemand fühlt sich für den Unfall verantwortlich und will Tiemann Schmerzensgeld zahlen. Die Gemeinde Stelle schiebt die Verantwortung für das Gelände auf die Bahn. "Die Unterführung ist Teil der Bahnanlage, die Deutsche Bahn ist damit zuständig", sagt Bürgermeister Robert Isernhagen. Doch das Unternehmen lehnt sämtliche Ansprüche ab. "Soweit unbekannte Dritte öffentlich zugängliche Anlagen manipulieren und sich aus diesem Grund Schadensfälle ereignen, kann nur der Verursacher in Anspruch genommen werden. Der Verkehrssicherungspflichtige haftet mangels Verschulden für solche Unfälle nicht", heißt es in dem Schreiben, das Thiemann von der Haftpflicht-Abteilung der Bahn bekommen hat.
Jetzt droht die Sache vor Gericht zu gehen. Denn Tiemann hat sich einen Anwalt genommen.

Bahn lehnt sämtliche Ansprüche ab

Diesen Tag wird Manfred Tiemann aus Gehrden nicht so schnell vergessen: Am 23. Juli vergangenen Jahres war der 56-Jährige, der einen Schwerbehindertenausweis besitzt, mit seinem Hund spazieren und benutzte dafür auch den Fußgängertunnel, der unter dem Bahnhof Ashausen durchführt. An dessen Ende war ein Regenschacht offen, den Tiemann zu spät sah. "Ich bin dort mit dem Fuß hängengeblieben und stürzte", beschreibt er die Situation. Er sei mit dem Kopf auf dem Boden aufgeschlagen und rund drei Minuten bewusstlos gewesen, berichtet er weiter. Die Folge: Manfred Tiemann kam für zwei Tage ins Krankenhaus. Dort wurden eine Platzwunde an der Stirn, mehrere Hautabschürfungen und ein beidseitiger Meniskusriss in dem betroffenen Knie diagnostiziert.
Weil so ein Regenwasserschacht ja nicht offen stehen darf, fordert Tiemann Schmerzensgeld. "Ich habe der Bahn, die für das Grundstück zuständig ist, geschrieben, dass ich 10.000 Euro haben möchte", so der 56-Jährige. Doch statt des Geldes oder eines Gegenangebotes bekam er eine Ablehnung, denn die Bahn fühlt sich nicht zuständig. "Ob die Konzerngesellschaft tatsächlich für die Unfallstelle verkehrssicherungspflichtig ist, haben wir nicht geprüft. Nach ständiger Rechtsprechung ist der Verkehrssicherungspflichtige jedoch nur gehalten, die Anlagen turnusmäßig zu inspizieren und dabei festgestellte Mängel beseitigen zu lassen. Soweit unbekannte Dritte öffentlich zugängliche Anlagen manipulieren und sich aus diesem Grund Schadensfälle ereignen, kann nur der Verursacher in Anspruch genommen werden. Der Verkehrssicherungspflichtige haftet mangels Verschulden für solche Unfälle nicht", heißt es in dem Schreiben, das Tiemann von der Haftpflicht-Abteilung der Bahn bekommen hat. Übersetzt heißt das, dass die Bahn davon ausgeht, dass dort Vandalismus betrieben wurde. Dabei ist das noch nicht einmal bewiesen. Denn Stelles Bürgermeister Robert Isernhagen erzählte auf WOCHENBLATT-Nachfrage: "Die Deutsche Bahn hat die Acco-Drain-Rinnen - so heißen die Regenschächte offiziell - in der Unterführung kurz nach dem Unfall austauschen lassen."
Warum die Bahn ungeprüft jede Haftung ablehnt, darauf hatte die Pressestelle des Unternehmens trotz Nachfrage auch nach über einer Woche Wartezeit keine Antwort.
Manfred Tiemann will die Sache nicht auf sich beruhen lassen und hat jetzt anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen. Das WOCHENBLATT wird weiter berichten.

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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