Feuerwerksverbot

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In der Buchholzer Innenstadt ist das Zünden von Feuerwerkskörpern untersagt  | Foto: Helms

Keine Böller im Stadtzentrum
Feuerwerksverbotszonen in der Buchholzer Innenstadt

lm. Buchholz. Auch wenn der Verkauf von Feuerwerkskörpern zum kommenden Jahreswechsel wie bereits im vergangenen Jahr verboten ist, das Abbrennen von Altbeständen bleibt gestattet. Dafür hat der Landkreis Harburg allerdings sogenannte Feuerwerksverbotszonen in Abstimmung mit der Stadt Buchholz und der Polizei eingerichtet, in denen das Böllern streng untersagt ist. Neben Gebieten rund um Reetdachhäuser, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheimen, Tankstellen, Kirchen und Landschaftsschutzgebieten...

  • Buchholz
  • 30.12.21
  • 446× gelesen
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