Vorsicht beim Überholen von Radfahrern
ADFC weist auf Mindestabstand hin / Schutzstreifen dürfen nicht dauerhaft befahren werden. (mum). Die Unfallforschung der Versicherer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (UDV) hat gerade ein Aktualisierung zu seinem Rechtsgutachten in Bezug auf den Überholabstand von Radfahrern veröffentlicht. "Das war notwendig, weil immer mehr Radwege und Schutzstreifen auf die Fahrbahn verlagert werden", sagt Karin Sager, Vorsitzende des Kreisverbands Harburg des Allgemeinen Deutschen...