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Klasse "T" nicht vergessen
Pflicht zum Führerscheinumtausch ab diesem Jahr: Das müssen Landwirte wissen

(ts). Die alten, grau-oder rosafarbenen Führerscheine für Pkw, Traktoren und selbstfahrende landwirtschaftliche Maschinen müssen ab diesem Jahr in neue EU-Führerscheine im Scheckkartenformat getauscht werden. Bis zum 19. Januar 2033 sollen dann alle Personen den einheitlichen EU-Führerschein erhalten haben. Nach Ablauf dieser Frist wird der alte Führerschein ungültig. Um den Aufwand für diesen Umtausch bewältigen zu können, erfolgt der Umtausch zeitlich gestaffelt. Achtung: Wer in dem Zeitraum...

  • Stade
  • 13.01.22
  • 3.174× gelesen

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