Klasse "T" nicht vergessen
Pflicht zum Führerscheinumtausch ab diesem Jahr: Das müssen Landwirte wissen

Pflicht zum Führerscheinumtausch: Wer in der Landwirtschaft tätig ist, soll nicht vergessen, die Führerscheinklasse T zu beantragen | Foto: bim
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(ts). Die alten, grau-oder rosafarbenen Führerscheine für Pkw, Traktoren und selbstfahrende landwirtschaftliche Maschinen müssen ab diesem Jahr in neue EU-Führerscheine im Scheckkartenformat getauscht werden. Bis zum 19. Januar 2033 sollen dann alle Personen den einheitlichen EU-Führerschein erhalten haben. Nach Ablauf dieser Frist wird der alte Führerschein ungültig.

Um den Aufwand für diesen Umtausch bewältigen zu können, erfolgt der Umtausch zeitlich gestaffelt. Achtung: Wer in dem Zeitraum von 1953 bis 1958 geboren ist, hat nur noch bis zum 19. Januar 2022 Zeit dazu. Laut dem ADAC droht den Betroffenen nach einem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz aber kein Bußgeld, wenn sie bis zum 19. Juli 2022 den Führerschein umtauschen. Der Grund sind die eingeschränkten Öffnungszeiten in den Behörden wegen der Corona-Pandemie.

Führerscheininhaber, die in dem Zeitraum 1959-1964 geboren sind, müssen bis 19. Januar 2023 den EU-Führerschein beantragen. Wer vor dem 1953 geboren ist, darf sich bis zum 19. Januar 2033 Zeit lassen.

Wer in der Land- oder Forstwirtschaft tätig ist, sollte die wichtige Führerscheinklasse „T“ ("Treckerführerschein") nicht vergessen, teilte der Landvolk-Pressedienst mit. 

Seit dem 1. Januar 1999 gibt es die Führerscheinklasse T.  Mit der Klasse T dürfen Traktoren mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h auch mit Anhängern, wenn diese dafür zugelassen sind, gefahren werden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie beispielsweise Mähdrescher, Feldhäcksler oder Teleskoplader können mit einer Zulassung bis zu 40 km/h mit der Klasse T betrieben werden. Mit der Klasse L, die jeder mit dem alten Autoführerschein der Klasse 3 automatisch bei der Umschreibung erhält, darf der Traktor nur eine Zulassung von 40 km/h haben und im Anhängerbetrieb darf nicht schneller als 25 km/h gefahren werden. Außerdem dürfen die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen nur eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h haben.

Jugendliche dürfen bereits mit 16 Jahren den Führerschein Klasse T erwerben, sie dürfen aber lediglich bis zu 40 km/h schnelle Maschinen fahren.

Da auf vielen land- und forstwirtschaftlichen Betrieben 50 km/h-Traktoren und 40 km/h-Anhänger im Einsatz sind, sei es laut dem Landvolk sinnvoll, die Klasse T zu beantragen. Das werte die alte Klasse 3 auf. Den Führerschein Klasse T erhalten nur Personen, die in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind. Dafür verlangen die Führerscheinstellen oftmals eine formlose Bestätigung zum Beispiel vom Arbeitgeber oder der Landwirtschaftskammer. Diese Beantragung ist nicht für alte LKW-Klasse-2-Inhaber erforderlich, da hier die Klasse T automatisch zugeteilt wird.

Auf Anfrage hat das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung bestätigt, dass eine nachträgliche Beantragung der Klasse T aufgrund des § 6 Absatz 6 Fahrerlaubnis-Verordnung auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist. Da aber bundesweit viele Führerscheinstellen eine nachträgliche Beantragung der Klasse T ablehnen, wird das Ministerium eine Klärung auf Bundesebene anstreben. Bis zur Klärung kann es nach Auskunft des Hauses aber eine Weile dauern.

Wer mit dem Führerschein der Klasse T fährt, muss sein Fahrzeug zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken fahren. Der Gesetzgeber erlaubt den Einsatz zusätzlich noch auf Brauchtumsveranstaltungen, bei Feuerwehreinsätzen und nicht gewerbstätigen Landschaftssäuberungen.

Für den Umtausch sind ein aktuelles biometrisches Passfoto, der alte Führerschein und der Personalausweis nötig. Die Umschreibung kostet etwa 30 Euro. Der neue EU-Führerschein ist 15 Jahre gültig. Es muss keine Prüfung absolviert werden.

Redakteur:

Thomas Sulzyc aus Seevetal

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