LKA warnt: Vorsicht vor alten Munitionsresten
"Schatzsuche" mit Metallsuchgerät oder einer Magnetangel birgt erhebliche Gefahren
(thl). Die Wahrscheinlichkeit, im Erdreich auf Munition aus den Weltkriegen zu stoßen, ist auch 75 Jahre nach Kriegsende sehr hoch. Rund 90 Prozent aller Fundmeldungen, die bei der Polizei oder dem Kampfmittelbeseitigungsdienst eingehen, betreffen genau solche Munition oder Munitionsreste. Häufig stellt sich heraus, dass der Finder mit einem Metallsuchgerät oder einer Magnetangel auf "Schatzsuche" war. Was viele nicht wissen: Die Suche mit einem Metalldetektor und das Magnetangeln sind verboten, wenn keine Genehmigung vorliegt. Der Verstoß gegen diese Vorschrift ist ein Bußgeldtatbestand, der in Niedersachsen mit einer Geldbuße bis zu 250.000 Euro bedroht ist. Hinzu kommen im Falle eines Fundes verschiedene Straftatbestände.
Darauf machen der Kampfmittelbeseitigungsdienst, das Landesamt für Denkmalpflege und das Landeskriminalamt in einer gemeinsamen Presseerklärung aufmerksam. Denn Munitionsfunde unterliegen der Meldepflicht.
Auch nach über 70 Jahren besteht Lebensgefahr. In Bezug auf munitionsverdächtige Gegenstände warnt der Kampfmittelbeseitigungsdienst dringend davor, diese Gegenstände anzufassen, in ihrer Lage zu verändern oder gar abzutransportieren. Verdächtige Funde sind umgehend der örtlichen Polizei zu melden.
Aus Unkenntnis wird oft falsch gehandelt und vermeintliche Schätze landen zu Hause in einer Vitrine, im Keller oder der Garage. Erst vor wenigen Tagen fand ein zehnjähriger Junge im Wald beim Sondieren eine Stabbrandbombe und nahm sie mit nach Hause.
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