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Anwalt strebt jetzt eine grundsätzliche Regelung an
Kein Bußgeld für die"rasende Feuerwehrfrau"

Freuen sich über den Verfahrensausgang (v. li.): Ortsbrandmeister Jörg Micsek, Kristin Hacker und Matthias Öhler Foto: thl
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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren ein / Trotzdem kein Freifahrtschein für alle Einsatzkräfte

thl. Winsen. "Gelten die Sonderrechte schon bei der Anfahrt?" titelte das WOCHENBLATT im Februar und berichtete über die Winsener Feuerwehrfrau Kristin Hacker (28), die nach einer Alarmierung auf dem Weg zum Gerätehaus mit 21 km/h zu viel geblitzt worden war. Hacker sollte deswegen ein Bußgeld zahlen, legte aber Widerspruch ein. Kurz vor einer anberaumten Gerichtsverhandlung gingen die Akten noch einmal zur Staatsanwaltschaft. Von dort kam jetzt die gute Nachricht für Kristin Hacker: Das Verfahren gegen sie wurde eingestellt.
Hackers Rechtsanwalt Matthias Öhler, selber aktiver Feuerwehrmann, sieht sich in seiner Rechtsauffassung bestätigt. "Der Paragraph 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt, dass die Feuerwehr Sonderrechte hat, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Das ist bei einem Einsatz der Fall. Und dieser beginnt mit der Alarmierung, wenn die Einsatzkräfte zum Gerätehaus fahren. Deswegen ist in dem Paragraphen extra nicht von Einsatzfahrzeugen die Rede." Trotzdem sei dies kein Freifahrtschein für Einsatzkräfte, unterstreicht der Rechtsanwalt. "Man trägt auch bei jeder Fahrt im Einsatzfahrzeug die Verantwortung und muss die Verhältnismäßigkeit seines Fahrstils abwägen. Und da liegt die Messlatte bei der Anfahrt zum Gerätehaus mit dem Privat-Pkw natürlich noch viel höher", so der Rechtsanwalt. "Geht es z.B. um einen Baum, der auf der Straße liegt, ist keine Eile geboten. Sind aber unter Umständen Menschenleben in Gefahr, dann fährt man eben auch mal mit 75 km/h durch den Ort. Natürlich immer unter Berücksichtigung der Verkehrsverhältnisse."
Matthias Öhler will jetzt das Gespräch mit dem Landkreis suchen, um eine grundsätzliche Regelung für alle Feuerwehrleute zu erreichen: "Es kann nicht sein, dass man davon ausgeht, dass Einsatzkräfte in der Lage sind, in brennende Häuser zu gehen, ihnen im Gegenzug aber die Fähigkeit abspricht, sicher Autofahren zu können."

Redakteur:

Thomas Lipinski aus Winsen

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