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Neue Regeln auf der Straße

Behörden bekommen mehr Zeit für Bußgeldbescheide

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Neue Regeln auf der Straße
Gesetzesänderung: Das müssen Autofahrer wissen

Für Autofahrer treten ab 1. Juli einige Änderungen in Kraft: Auch der Weg für den digitalen Führerschein soll geebnet werden | Foto: pathdoc/AdobeStock
  • Für Autofahrer treten ab 1. Juli einige Änderungen in Kraft: Auch der Weg für den digitalen Führerschein soll geebnet werden
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Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss sich ab dem 1. Juli auf einige Neuerungen einstellen. Eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes bringt Änderungen bei Bußgeldern, digitalen Dokumenten und dem Umgang mit Punkten in Flensburg.

Längere Frist für Bußgeldbescheide

Bei Verkehrsverstößen haben Behörden künftig mehr Zeit. Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten wie Tempoverstöße oder Falschparken steigt von drei auf sechs Monate. Die Frist für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid bleibt bei 14 Tagen.

Fahrzeugpapiere künftig auch digital
Bislang konnten digitale Fahrzeugpapiere nach einer Online-Zulassung nur für eine begrenzte Übergangszeit genutzt werden, bis die Dokumente per Post eintrafen. Ab Juli werden digitale Fahrzeugpapiere dauerhaft als offizieller Nachweis anerkannt. Außerdem schafft das Gesetz die Grundlage für einen digitalen Führerschein auf dem Smartphone. Der bisherige Kartenführerschein behält jedoch seine Gültigkeit.

Scan-Cars kontrollieren Parkverstöße
Kommunen dürfen künftig sogenannte Scan-Cars einsetzen. Die Fahrzeuge erfassen im Vorbeifahren automatisch Kennzeichen und gleichen diese mit vorhandenen Parkberechtigungen ab. So sollen Falschparker und Fahrzeuge ohne gültigen Parkschein schneller erkannt werden. Für den Datenschutz gelten dabei besondere Vorgaben, um die Erstellung von Bewegungsprofilen zu verhindern.

Punktehandel wird verboten
Künftig ist es ausdrücklich verboten, die Übernahme von Punkten in Flensburg oder Fahrverboten gegen Bezahlung anzubieten oder zu vermitteln. Damit wird eine bestehende Gesetzeslücke geschlossen. Solche Geschäftsmodelle hatten versucht, Verkehrsverstöße gegen Geld auf andere Personen zu übertragen. Verstöße können künftig mit Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

Redakteur:

Pauline Bellmann aus Buxtehude

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