Wegen Tempo 30
Stadt Winsen zieht für Durchsetzung von Anordnungen vor Gericht

Gestützt auf ihren Lärmaktionsplan (LAP) hat die Stadt Winsen als Verkehrsbehörde im Jahr 2022 Tempo 30 für eine Teilstrecke der L215 in der Ortsdurchfahrt von Pattensen angeordnet. Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen als Straßenbaulastträger und oberste Verkehrsbehörde hat diese verkehrsrechtliche Anordnung beanstandet und die Stadt Ende 2022 fachaufsichtsbehördlich angewiesen, die Anordnung aufzuheben. Nach Auffassung des Ministeriums liegen die Voraussetzungen für eine Beschränkung der innerorts grundsätzlich erlaubten Geschwindigkeit von 50 km/h nicht vor.

Gegen diese Weisung ist seit 2023 eine Klage der Stadt gegen das Ministerium beim Verwaltungsgericht Lüneburg anhängig. 2024 ist das gerichtliche Verfahren ruhend gestellt worden. Hintergrund waren Gespräche zwischen Stadt und Ministerium über die Zulässigkeit einer auf einen LAP gestützten Tempo-30-Anordnung. In diesen Gesprächen ist zwar keine Einigung erzielt worden. Das Land hat aber formlos und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht zugestanden, dass es die Schilder bis auf Weiteres dulden werde.

Gemäß ihrem fortgeschriebenen LAP hat die Stadt 2025 für zusätzliche Straßenabschnitte in Pattensen und in Scharmbeck Tempo 30 angeordnet. Und zwar für einen weiteren Abschnitt der Landesstraße in Pattensen bis zur Ortsausfahrt Richtung Thieshope sowie für die Bahlburger Straße (K37) von der Einmündung Im Grimm bis zum Friedhof und für die Scharmbecker Dorfstraße (K8) von der Einmündung Osterkamp bis zur Ortsausfahrt Richtung Ashausen. Der Landkreis Harburg wandte sich im förmlichen Beteiligungsverfahren als zuständiger Straßenbaulastträger und nächsthöhere Verkehrsbehörde für seine Kreisstraßen eindeutig gegen die Anordnung von Tempo 30 gestützt auf einen LAP. Und wie nicht anders zu erwarten, bestätigte das Land für seine Straße, die L 215, die bekannten Bedenken auch gegen die beabsichtigte Erweiterung der Tempobeschränkung.

Um die Frage nun verbindlich für alle Beteiligten und abschließend zu klären, ob ein Lärmaktionsplan die Grundlage für eine Tempo 30-Anordnung sein kann, sieht das weitere Vorgehen folgendermaßen aus: Während vorerst keine fachaufsichtsbehördlichen Maßnahmen gegen die Tempobeschränkungen von Seiten des Landes und des Landkreises ergriffen werden, nimmt die Stadt das bisher ruhende Klageverfahren gegen das Verkehrsministerium wieder auf und ficht die Sache mit ihm aus. Dabei vertritt die Fachanwältin Dr. Roda Verheyen aus der Hamburger Kanzlei Günther und Partner die städtischen Interessen.

Der rechtskräftige Ausgang der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Stadt und Verkehrsministerium über die Tempo-30-Anordnung von 2022 soll dann nicht nur für das Land als Partei des Rechtsstreits, sondern auch für den Landkreis Harburg verbindlich sein. Auf diesem Weg soll Rechtsklarheit hergestellt werden. Aus städtischer Sicht ist zu ergänzen, dass so hoffentlich im Interesse der Betroffenen vor Ort mehr Lärmschutz durch Geschwindigkeitsbegrenzung möglich gemacht wird.

Redakteur:

Christoph Ehlermann aus Salzhausen

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