Interessengemeinschaft Grundwasserschutz Nordheide
Jetzt wurde Klage gegen den Wasserförderbescheid eingereicht

Der IGN-Vorstand Karl-Hermann Ott (v. li.), Gerhard Schierhorn und Ulrich Bernstorff an einem Brunnen nahe dem Nordbach, einem fast versiegten Zufluss der Schmalen Aue
  • Der IGN-Vorstand Karl-Hermann Ott (v. li.), Gerhard Schierhorn und Ulrich Bernstorff an einem Brunnen nahe dem Nordbach, einem fast versiegten Zufluss der Schmalen Aue
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(bim). Die Interessengemeinschaft Grundwasserschutz Nordheide (IGN) hat jetzt Klage gegen den vom Landkreis Harburg als Unterer Wasserbehörde erlassenen wasserrechtlichen Genehmigungsbescheid für die Förderung aus dem Wasserwerk Nordheide durch das Unternehmen Hamburg Wasser beim Verwaltungsgericht in Lüneburg eingereicht. Wie mehrfach berichtet, darf Hamburg Wasser auf Grundlage einer gehobenen Erlaubnis für die nächsten 30 Jahre durchschnittliche 16,1 Millionen Kubikmeter Wasser pro Jahr aus der Nordheide fördern.
IGN-Vorsitzender Karl-Hermann Ott: "Leider sind die von uns im Beteiligungsverfahren der vergangenen Jahre vorgebrachten Anregungen und Bedenken nicht in den wasserrechtlichen Genehmigungsbescheid des Landkreises Harburg eingeflossen. Wir sind daher gezwungen, nun auch die rechtlichen Möglichkeiten für eine dauerhafte Reduzierung der Grundwasserfördermenge in der Nordheide voll auszuschöpfen. Die Rechtsanwaltskanzlei HSA aus Potsdam hat den rund 300-seitigen wasserrechtlichen Bescheid geprüft und eine Reihe von Ansatzpunkten für eine Klage aufgezeigt.“
IGN-Geschäftsführer Gerhard Schierhorn ergänzt: "Aufgrund der komplexen Sachverhalte in diesem wasserrechtlichen Verfahren - das Verwaltungsgericht Lüneburg spricht von 15 Meter Akten! - haben wir zwei verschiedene Rechtsanwaltskanzleien beauftragt."
Die Interessen von Umwelt und Natur werden in einer Verbandsklage von der auf Umwelt- und Verwaltungsrecht spezialisierten Kanzlei Kremer & Werner aus Berlin vertreten. Durch die Verbandsklage, die vom Naturschutzbund Deutschland (NABU), Landesverband Niedersachsen, und vom Naturschutzverband Niedersachsen (NVN) unterstützt wird, soll insbesondere der Schutz der Feuchtgebiete, Bäche, Flüsse und Moore in den Naturschutz- und FFH-Gebieten sichergestellt werden. Der BUND bereite ein Beschwerdeverfahren bei der EU vor, sodass die europarechtlichen Themen berücksichtigt werden.
Die Interessen von Land-, Forst- und Teichwirten, Hauseigentümern usw. werden durch die Klage von drei Grundstückseigentümern aus verschiedenen Orten des Entnahmegebietes geltend gemacht. Die Kanzlei HSA (Hentschke und Partner) aus Potsdam werde insbesondere versuchen, im Gerichtsverfahren bessere Beweissicherungsmaßnahmen und eine Reduzierung der Fördermenge zu erreichen.
Ziel der Klagen sei es weiterhin, die Fördermenge zu reduzieren und die Grundwasservorräte im Landkreis Harburg nachhaltig und langfristig für eigene Bedarfe (Landwirtschaft und Bevölkerung) und vor allem für die Sicherung der vom Grundwasser abhängigen Landschaftsteilbereiche (Bäche, Flüsse, Moore und Feuchtwälder) zu erhalten.

Um Spenden wird gebeten
Die Interessengemeinschaft Grundwasserschutz Nordheide trägt die volle finanzielle und inhaltliche Last der eingereichten Verfahren. Das voraussichtliche Gesamtbudget für beide Verfahren dürfte bei rund 50.000 Euro liegen, schätzt die IGN. Dazu zählen Kosten der Bescheidprüfung, Anwalts- und Gerichtskosten und Kosten für fachtechnische Stellungnahmen zu den Knackpunkten der Hydrogeologie und des Naturschutzes.
Karl-Hermann Ott: "Damit wir die beiden Klageverfahren auf Augenhöhe mit dem Landkreis Harburg und dem Unternehmen Hamburg Wasser führen können, bitten wir unsere Freunde und Förderer und alle, die sich für eine umweltverträgliche Wasserentnahme in der Nordheide engagieren möchten, um eine Spende für die IGN. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt, Spendenbescheinigungen können ausgestellt werden.“
• Weitere Informationen und die Kontonummer sind zu finden unter: www.ign-hanstedt.de.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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