Bilanz der Grenzkontrollen
Bundespolizei meldet tausende Verstöße und über 100 Schleuser
- Grenze zu den Niederlanden (Symbolbild)
- Foto: KI generiert
- hochgeladen von Julia Paepcke
Die Bundespolizei zieht eine Bilanz der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an der deutsch-niederländischen Grenze in Niedersachsen. Der Zeitraum reicht vom 16. September 2024, bis einschließlich 28. Februar 2026.
Kontrollen an der Grenze zu den Niederlanden
Seit dem 16. September 2024 kontrolliert die Bundespolizei bundesweit wieder den grenzüberschreitenden Verkehr. Für die Kontrollen zwischen Niedersachsen und den Niederlanden ist die Bundespolizeidirektion Hannover zuständig, operativ vor allem die Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim.
Bilanz seit Beginn der Kontrollen
Im gesamten oben angegebenen Zeitraum wurden festgestellt:
- 2555 unerlaubte Einreisen (einschließlich Versuche nach Aufenthaltsgesetz)
- 1646 Zurückweisungen an der Grenze
- 106 festgenommene Schleuser
- 118 Personen mit Wiedereinreisesperre
- 605 Personen mit offenen Haftbefehlen
- 70 Fahndungstreffer aus dem links-, rechts- und ausländerextremistischen oder islamistischen Spektrum
Entwicklungen seit Mai 2025
Für den Zeitraum 8. Mai 2025, bis einschließlich Freitag, 28. Februar 2026 meldet die Bundespolizei folgende Zahlen:
- 1404 unerlaubte Einreisen
- 883 Zurückweisungen
- 6 Zurückweisungen nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 Asylgesetz
- 12 Personen aus vulnerablen Gruppen mit Asylgesuch
- 61 festgenommene Schleuser
- 54 Personen mit Wiedereinreisesperre
- 305 Personen mit offenen Haftbefehlen
- 50 Fahndungstreffer aus extremistischen oder islamistischen Bereichen
Hintergrund der Kontrollen
Die Binnengrenzkontrollen wurden auf Anordnung des Bundesministeriums des Innern am 16. September 2024 eingeführt und gelten weiterhin an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen. Seit Mittwoch, 7. Mai 2025, werden sie zusätzlich unter Anwendung von Regelungen des Asylgesetzes durchgeführt.
Demnach kann Schutzsuchenden bei Einreise aus einem sicheren Drittstaat die Einreise verweigert oder eine Zurückschiebung angeordnet werden. Als sichere Drittstaaten gelten unter anderem alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Besonders schutzbedürftige Personen, etwa hochschwangere Frauen oder schwer Erkrankte, können weiterhin an zuständige Stellen oder Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden.
Die Kontrollen erfolgen laut Bundespolizei rund um die Uhr weiterhin flexibel und lageangepasst – uniformiert oder zivil, zu Land, zu Wasser und aus der Luft.
Redakteur:Julia Paepcke aus Buchholz |
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