"Roller" werden immer häufiger geklaut
So schützt man E-Scooter vor Diebstahl

Der E-Scooter wurde von der Hamburger Feuerwehr von dem neuen Schloss "befreit" | Foto: O.B.
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Der Buchholzer Geschäftsmann Oswald B. wunderte sich, als er vom Einkauf aus dem famila-Warenhaus in der Innenstadt kam: Sein E-Scooter stand nicht mehr am Fahrradständer. Nur das zerstörte Sicherungsschloss lag noch dort. Doch Oswald B. reagierte schnell: Sein E-Scooter war mit einem versteckt angebrachten AirTag gesichert. Mit seinem Smartphone konnte er den E-Scooter darüber orten. Es befand sich laut Kartendarstellung kurz vor Hamburg. B. nahm Kontakt zur Buchholzer Polizei auf. Dann folgte er der Spur mit seinem Automobil. Schließlich kam das Signal des E-Scooters in der Nähe von Hamburg-Othmarschen (A7) zum Stillstand. Als Oswald B. dort eintraf, fand er seinen E-Scooter mit einem neuen stabilen Schloss versehen vor einer Flüchtlingsunterkunft. Die Buchholzer Polizei ersuchte die Hamburger Polizei um Amtshilfe.

Vor Ort wurde anhand von Unterlagen die Eigentumsfrage geklärt. Die Polizei rief die Feuerwehr hinzu, um das neue Stahlschloss am E-Scooter zu entfernen. Oswald B. konnte seinen E-Scooter sofort mit nach Buchholz nehmen. "Ohne den AirTag wäre mein E-Scooter wohl nie gefunden worden. Diese Investition hat sich gelohnt", so der Buchholzer.

• Zwei weitere E-Scooter-Diebstähle hatten sich bereits am Montag, 10. Juli, in Buchholz ereignet: Vom Parkplatz des Seniorenheimes Soltauer Straße wurde zwischen 10 und 17 Uhr ein E-Scooter (Kennzeichen: EFO356), der mit einem Schloss am Fahrradständer angeschlossen war, entwendet. Zwischen 17.30 und 23 Uhr wurde ein E-Scooter der Marke Fischer MTS G7 (Kennzeichen: 316YOL) vom Parkplatz am Krankenhaus gestohlen.

Tipps der Polizei

Wer einen E-Scooter nutzt, um zum Bahnhof, zur Arbeit, Universität oder Schule zu fahren, hat in der Regel keine andere Wahl, als den Roller im Freien abzustellen. Auch beim Einkaufen bleibt oft nur, den Elektroroller vor dem Laden abzustellen. Die Polizei gibt Tipps, wie man die E-Scooter schützen kann.

Diebstahlschutz für E-Scooter

Grundsätzlich gelten für E-Scooter die gleichen Sicherheitsempfehlungen wie für Fahrräder. Den besten Schutz bieten sichere Fahrradschlösser, etwa Bügel- oder Faltschlösser. Wichtig ist, dass man den Roller nicht nur ab-, sondern auch an einem fest verankerten Gegenstand anschließt (beispielsweise einem Fahrradständer oder einem Laternenmast), um ihn vor Wegrollen oder -tragen zu sichern. Das Problem: Viele Modelle haben keine geeigneten Ösen, an denen man ein Fahrradschloss sicher anbringen kann.

Schloss richtig anlegen

Bei einigen Modellen bietet die Verbindung zwischen dem Trittbrett und der Lenkerstange oder der Klappmechanismus des E-Scooters eine geeignete Möglichkeit für die Befestigung eines Schlosses. Sind zwei Verbindungsstangen vorhanden, kann ein Bügelschloss sicher angebracht werden. Bei einer einzelnen Verbindungsstange kann möglicherweise ein Bügelschloss zu klein oder unflexibel sein, um den E-Scooter ausreichend zu sichern. Soll der Roller mit einer langen Kette angeschlossen werden, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass ein Dieb den Roller nicht einfach aus der Schlaufe ziehen kann. Eventuell kann die Gefahr durch mehrfaches Umwickeln der Stangen umgangen werden.

Genau wie beim Fahrrad auch sollte darauf geachtet werden, dass das Schloss durch feste und stabile Elemente des Rahmens geführt wird und auf keinen Fall an „beweglichen“ oder abnehmbaren Teile befestigt wird.

Wegfahrsperren
und GPS-Tracker

  • Zusätzlichen Schutz zum Schloss können elektronische Wegfahrsperren oder GPS-Tracker bieten. Bedenken Sie jedoch, dass diese allein nicht ausreichend vor Diebstahl schützen.
  • Einfache und effektive Tipps gegen Diebstahl von E-Rollern
  • Stellen Sie Ihren E-Scooter möglichst nur an sicheren Orten ab, z. B. nicht öffentlich zugänglicher Innenhof, Treppenhaus, Garage, (Fahrrad-)Keller oder -schuppen.
  • Schließen Sie den Roller auch hier stets ab bzw. an.
  • Verwenden Sie zur Sicherung des Rollers nur robuste Schlösser.
  • Schließen Sie den Elektroroller nicht nur ab, sondern auch an fest verankerten Gegenständen, wie Laternen, Fahrradständern oder Bäumen, an.
  • Erkundigen Sie sich bereits vor dem Kauf eines E-Scooters über Sicherungsmöglichkeiten der infrage kommenden Modelle und beziehen Sie die Überlegungen zum Diebstahlschutz in Ihre Kaufentscheidung ein.
  • Notieren Sie sich alle wichtigen Informationen zu Ihrem E-Roller im polizeilichen Fahrradpass und bewahren Sie diesen zusammen mit Bildern und der Rechnung auf. (bim/ah).
Der E-Scooter wurde von der Hamburger Feuerwehr von dem neuen Schloss "befreit" | Foto: O.B.
So groß wie eine 2-Euro-Münze: der AirTag | Foto: ah
Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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