Niedersachsen
Brut- und Setzzeit: Kein "Ausgehverbot" für Killer-Katzen

Vögel können streunenden oder unbeaufsichtigten Katzen zum Opfer fallen | Foto: vvvita / fotolia
  • Vögel können streunenden oder unbeaufsichtigten Katzen zum Opfer fallen
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Warum müssen nur Hunde in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli an die Leine genommen werden, während Katzen frei herumlaufen, obwohl sie für Wildtiere wie (bodenbrütende) Vögel auch gefährlich werden können? Diese Fragen erreichen das WOCHENBLATT alljährlich, wenn auf die Anleinpflicht für Hunde hingewiesen wird. Das WOCHENBLATT fragte beim niedersächsischen Landwirtschaftsministerium nach, warum für des Deutschen liebstes Haustier nicht auch Regeln gelten.
Mit der Regelung der dreieinhalbmonatigen Leinenpflicht für Hunde im Paragraf 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) sollen zumindest vermeidbare Störungen der Wildtiere in der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit minimiert werden, teilt die Pressestelle des Landwirtschaftsministeriums mit.

Katzen töten jährlich fast 50 Millionen Vögel

Laut dem Naturschutzbund leben mehr als 14 Millionen Katzen in Deutschland (Stand 2019), von denen geschätzt rund zwei Millionen Tiere herumstreunen. Neben Amphibien, Reptilien und Kleinsäugern töten Katzen nach Angaben eines Ornithologen von der Vogelwarte am Max-Planck-Institut in Radolfzell zudem jährlich rund 50 Millionen Vögel.
"Der von Katzen verursachte Schaden soll nicht verharmlost werden. Die Haltungsweise und damit der Zugriff beider Haustierarten unterscheiden sich aber grundlegend voneinander."

Das Landwirtschaftsministerium gibt Antworten

Hier die WOCHENBLATT-Anfrage und die Antworten des Ministeriums:
Aus welchen Gründen gibt es vom Gesetzgeber keine Auflagen für Katzenhalter?
Katzen können nicht wie Hunde erzogen werden, insofern bliebe für sie nur ein Wegsperren als Lösung, was aber nicht ernsthaft in Betracht kommt. Darüber hinaus leben Hauskatzen in der Regel nah an Wohnung und Hof und werden nicht zum Spazieren-gehen in der freien Landschaft mitgenommen. Hierdurch ist der Aktionsradius eines Hundes deutlich größer als der einer Katze. Zudem vermag ein Hund in der Regel anders als eine Hauskatze tragende Muttertiere zu hetzen, einzuholen und zu töten.
Ist im Ministerium angedacht, auch Regeln für Katzenhalter festzuschreiben, Katzen in der Brut- und Setzzeit im Haus zu halten?
Die gesetzlichen Vorgaben und auch die Regelung zu Pflichten zum Schutz vor Schäden, unter die auch die Anleinregelung fällt, unterliegen wie alle anderen gesetzlichen Bestimmungen einer regelmäßigen Überprüfung. Bei der Abwägung zu Änderungen dieser Regelung ist aber eine Gesamtbewertung erforderlich, bei der neben dem Aspekt des Natur- und Artenschutzes auch der einer tiergerechten Hunde- bzw. Katzenhaltung zu berücksichtigen ist.
Da sich die Haltungsweise und damit der Zugriff zwischen den beiden Haustierarten grundlegend unterscheiden, beschränkt sich die Regelung auf die Hundehaltung. Änderungen sind nicht geplant.
Welche sonstigen Möglichkeiten gibt es, Wildtiere vor Katzenangriffen und -verfolgung zu schützen?
Wirklich praktikabel umsetzbare Ansätze zum Schutz von Wildtieren vor Katzenangriffen werden nicht gesehen. Es gibt zwar Halsbänder mit Glöckchen und/oder Blinklicht, doch dürften diese bei problematischen Katzen und bei örtlich problematischen Besatzdichten kaum zum Einsatz kommen.
Lediglich die örtliche Absenkung der Besatzdichte könnte mittel- bis langfristig zu einer gewissen Entspannung an Hot-Spots führen. Kastrationsaktionen stellen hier insbesondere bei halbwild lebenden Katzen ein geeignetes Mittel dar.

Tipps für Katzenhalter

Katzen nur im Haus zu halten, ist nicht artgerecht. Es gibt aber einige Punkte, mit denen Katzenhalter und Vogelfreunde die Tiere schützen können. Naturschutzverbände geben folgende Tipps:

  • Kater kastrieren lassen, das schränkt das Umherstreunen und das Jagdfieber ein
  • Viel mit dem eigenen Stubentiger spielen. Das mindert den Jagdtrieb
  • Zwischen Mitte Mai und Mitte Juli werden die Jungvögel, die für Katzen besonders leichte Beute sind, flügge. In dieser Zeit sollten Katzen nicht nach draußen gelassen werden, vor allem nicht in den frühen Morgenstunden
  • Nistplätze von Vögeln mit Manschetten sichern
  • Nistkästen und Futterstellen für Vögel katzensicher aufhängen: mindestens zwei Meter über dem Boden oder freihängend an Seitenästen.

Kastrationsaktionen bei Streunerkatzen

2019 hat die Niedersächsische Landesregierung erneut 150.000 Euro für die Aktion für Streunerkatzen, die durch die Landesbeauftragte für Tierschutz in Niedersachsen, Michaela Dämmrich, initiiert wurde, zur Verfügung gestellt. Auch verschiedene Tierschutzorganisationen steuerten Geld bei, sodass für die Aktion für Kastration, Kennzeichnung und Registrierung von streunenden wildlebenden Hauskatzen und -katern in Niedersachsen rund 220.000 Euro zur Verfügung standen. Davon wurden 2.100 Katzen und Kater kastriert.
Mit dem dritten Katzenschutzprojekt knüpfte das Land an die beiden Aktionen im Jahr 2018 an, bei denen im Frühjahr 2.409 und im Herbst 2.728 Fundkatzen kastriert wurden. Niedersachsen stellte jeweils 200.000 Euro zur Verfügung.
Viele Kommunen haben inzwischen Katzenschutzverordnungen zur Kastration von Freigängerkatzen und -katern erlassen. Dadurch wird die Vermehrung der Streunerkatzen nachhaltig reguliert.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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